Drucksache - 2285/XX
Das Bezirksamt wird beauftragt, durch Errichtung von Gehwegausweitungen (sogenannte Fußgänger*innenkaps) den Abbau von Barrieren für den Fußverkehr zu erproben. Die Fußgänger*innenkaps sollen in Wohnstraßen eingerichtet werden, an denen innerhalb von 100 Metern regelmäßig keine sicheren Querungsmöglichkeiten zwischen den dicht parkenden Autos möglich sind.
Begründung Zwischen lückenlos parkenden Autos gibt es oft kein Durchkommen. Gerade Kinder, Menschen im Rollstuhl oder mit Rollator, Sehbehinderte und Personen mit Kinderwagen müssen deswegen oft Umwege von mehreren hundert Metern in Kauf nehmen, um eine Straße an der nächsten Kreuzung oder Einmündung gefahrlos und barrierefrei zu überqueren. Die BSR und andere Entsorgungsunternehmen sowie die Feuerwehr beklagen ebenfalls, dass die Hauseingänge für sie teilweise nicht erreichbar sind. Auch für Radfahrer*innen ist das Durchkommen zwischen den eng parkenden Autos oft unmöglich. Diese fahren dann oft regelwidrig mehrere hundert Meter von der letzten Querungsmöglichkeit bis zum Ziel auf dem Bürger*innensteig und gefährden so die Fußgänger*innen. Der FUSS e.V. empfehlt deswegen, alle fünf bis sechs Stellplätze einen Fußgänger*innenkap einzurichten. |
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Bezirksamt Spandau
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