Drucksache - 2280/XX
1. Wer plant Umleitungen des Verkehrs im Rahmen von Baumaßnahmen auf Straßen, Rad- und Gehwegen? 1.1 Wer ordnet sie an und setzt sie um? 2. Gibt es ein Standardverfahren, wie das Bezirksamt den Rad- und Fußverkehr sicher um Baumaßnahmen herumleitet? 2.1 Wenn ja, welche Maßnahmen werden hierbei in welchem Fall ergriffen? (Bitte einzeln aufschlüsseln.) 2.2 Wenn nein, warum nicht? 3. Wie beurteilt das Bezirksamt die im Bezirk auch durch andere Stellen umgesetzten Verkehrsumleitungen unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit für Radfahrende und Fußgehende? 4. Setzt das Bezirksamt bei allen Baumaßnahmen, bei denen es zu Verkehrsumleitungen kommt, eine nach Verkehrsform getrennte und sichere Umleitung um? 4.1 Wenn ja, wie sieht dies im Einzelnen für welchen Fall aus? 4.2 Wenn nein, warum nicht? 5. Wie werden die Baustellenumleitungen im öffentlichen Straßenland durch das Bezirksamt überprüft und wie oft? 6. Wie häufig wurde in der Vergangenheit festgestellt, dass die geplanten und angeordneten Baustellenumleitungen nicht planungsgemäß umgesetzt wurden? 7. Welche Konsequenzen wurden aus Fällen gemäß 6. gezogen? Wir bitten um schriftliche Beantwortung. |
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Bezirksamt Spandau
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