Drucksache - 2271/XX
Die vom Bezirksamt vorgeschlagenen, in der Anlage zu dieser Vorlage aufgelisteten Mitbürgerinnen und Mitbürger sind hiermit für einen Wahlzeitraum von 4 Jahren zu ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Spandauer Sozialkommissionen gewählt.
Begründung Gemäß Nr. 11 Abs. 1 der Verwaltungsvorschriften über den Ehrenamtlichen Dienst im sozialen Bereich (VV EaD) vom 03.08.2016 werden die Mitglieder des Ehrenamtlichen Dienstes auf Vorschlag des Bezirksamtes für die Dauer von 4 Jahren von der Bezirksverordnetenversammlung gewählt.
Die Wahl der Mitglieder des Ehrenamtlichen Dienstes für die vergangene Wahlperiode erfolgte durch die Bezirksverordnetenversammlung Spandau in deren Sitzung am 04.07.2018 (s. – Drucksachen – Nr. 0890/XX).
Jede vorgeschlagene ehrenamtliche Mitarbeiterin und jeder vorgeschlagene ehrenamtlicher Mitarbeiter hat die Bereitschaft zur Wahl erklärt. Alle wurden vor Tätigkeitsbeginn schriftlich zur Verschwiegenheit und zur datenschutzrechtlichen Geheimhaltung verpflichtet. Zudem wurde für die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein Führungszeugnis eingeholt.
Die Verteilung auf die einzelnen Sozialkommissionen erfolgt entsprechend dem jeweiligen Personalbedarf und hat sich langjährig bewährt. Die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden nach ihren Wünschen und Befähigungen eingesetzt.
Berlin-Spandau, den 05. Mai 2021
Kleebank Hanke Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
Anlage
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