Drucksache - 2270/XX
Das Bezirksamt wird beauftragt, in Anlehnung an dementsprechende Bundes- und Landesregelungen für notwendige, unvermeidliche Präsenzsitzungen der Bezirksverordnetenversammlung Spandau und Ausschüsse kostenlose Tests in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 in ausreichender Zahl zur verpflichtenden Testung bereitzustellen.
Begründung Trotz mittlerweile rechtlich abgesicherter und technisch durchführbarer Möglichkeiten für digitale Sitzungen finden aktuell ungeachtet der hohen Infektionszahlen immer noch vermeidbare Ausschusssitzungen und möglicherweise auch wieder BVV-Sitzungen als Präsenssitzungen statt. Durch die Dritte Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vom 21.04.2021 wurde wie bereits vorher auf Landesebene auch für öffentliche Arbeitgeber/die Verwaltung, deren Beschäftigte nicht im Homeoffice arbeiten, die Pflicht eingeführt, jeder und jedem ihrer Beschäftigten zwei Mal in der Woche einen Test in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 anzubieten. Unabhängig der Frage einer direkten Anwendung auf die BVV sollte das Bezirksamt schon aus Gründen des Gesundheitsschutzes und der Gewährleistung der Arbeitsfähigkeit dafür Sorge tragen, dass bei in den eigenen Liegenschaften stattfindenden Präsenzsitzungen kostenlose, verpflichtende Tests in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen. Es kann und sollte zu diesem Zeitpunkt einfach nicht mehr sein, dass derart viele Haushalte regelmäßig ungetestet oder zumindest ohne die Möglichkeit einer schnellen und kostenlosen Testung vor Ort in öffentlichen Räumlichkeiten zusammenkommen. |
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Bezirksamt Spandau
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