Drucksache - 2215/XX  

 
 
Betreff: Berufung einer stellvertretenden Bürgerdeputieren für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß §§ 12, 16 BezVG
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt 
Verfasser:BezStR Machulik 
Drucksache-Art:Vorlage - zur Beschlussfassung -Vorlage - zur Beschlussfassung -
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
24.03.2021 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin via Big Blue Button (Webkonferenz) gewählt     

Sachverhalt

1.  Gegenstand der Vorlage

 

Durch den cktritt eines stellvertretendenrgerdeputierten r den Jugendhilfeausschuss der Bezirksverordnetenversammlung ist die Wahl einer Nachbesetzung für die XX. Wahlperiode erforderlich.

 

2.  Beschlussentwurf

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Aus der als Anlage beigelegten Übersicht wird für die XX. Wahlperiode des Jugendhilfeausschusses folgende stimmberechtigte stellvertretende rgerdeputierte gewählt:

 

Frau Melanie Möbius Träger Unionhilfswerk

 

3. Begründung

 

Gemäß § 70 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII werden die Aufgaben des Jugendamts durch den Jugendhilfeausschuss (JHA) und die Verwaltung des Jugendamts

wahrgenommen.

 

Gemäß § 35 Abs. 5 des Ausführungsgesetzes des Kinder- und Jugendhilfegesetzes

(AG KJHG) gehören dem Jugendhilfeausschuss neun Bezirksverordnete

und sechs Bürgerdeputierte an, davon mindestens drei Personen aus dem Bereich der

freien Träger der Jugendarbeit. Bei der Wahl sind gemäß § 35 Abs. 6 Satz 3 AG KJHG

die Vorschläge der Jugendverbände und der Wohlfahrtsverbände angemessen zu

berücksichtigen.

 

Zur Vorbereitung der Wahl des Jugendhilfeausschusses wurden die im

Jugendamt bekannten und im Bereich des örtlichen Jugendhilfeträgers wirkenden

anerkannten Träger der freien Jugendhilfe durch das Jugendamt angeschrieben. Als Fristsetzung zur Einreichung der Vorschläge wurde der 02.12.2020, 18:00 Uhr benannt.

 

Die Bewerber/innen erfüllen die Voraussetzungen nach § 22 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG). Danach haben sie das 18. Lebensjahr vollendet, ihren Hauptwohnsitz in Berlin, gehören nicht dem Abgeordnetenhaus oder einer Bezirksverordnetenversammlung an, sind nicht in derselben Bezirksverwaltung als Beamter oder Angestellter tätig und nicht Mitglied oder Prüfer des Rechnungshofs. Die Vorschläge sind auf der beigelegten Übersicht (Anlage 1) zusammengefasst. Die Liste mit allen angeschriebenen Trägern wird zur Kenntnis gegeben als Anlage 2.

 

4.  Rechtsgrundlage

 

§ 16 Abs. 1b BezVG, §35 Abs. 6, 9 AG KJHG

 

5.  Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

6.  Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

7.  Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

entfällt

 

8.  Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

Berlin-Spandau, den 18.12.2020

 

 

 

Helmut Kleebank      Stephan Machulik

Bezirksbürgermeister     Bezirksstadtrat fürdOrdJug

 

 

 
 

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