Drucksache - 2215/XX
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1. Gegenstand der Vorlage
Durch den Rücktritt eines stellvertretenden Bürgerdeputierten für den Jugendhilfeausschuss der Bezirksverordnetenversammlung ist die Wahl einer Nachbesetzung für die XX. Wahlperiode erforderlich.
2. Beschlussentwurf
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Aus der als Anlage beigelegten Übersicht wird für die XX. Wahlperiode des Jugendhilfeausschusses folgende stimmberechtigte stellvertretende Bürgerdeputierte gewählt:
Frau Melanie Möbius – Träger Unionhilfswerk
3. Begründung
Gemäß § 70 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII werden die Aufgaben des Jugendamts durch den Jugendhilfeausschuss (JHA) und die Verwaltung des Jugendamts wahrgenommen.
Gemäß § 35 Abs. 5 des Ausführungsgesetzes des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) gehören dem Jugendhilfeausschuss neun Bezirksverordnete und sechs Bürgerdeputierte an, davon mindestens drei Personen aus dem Bereich der freien Träger der Jugendarbeit. Bei der Wahl sind gemäß § 35 Abs. 6 Satz 3 AG KJHG die Vorschläge der Jugendverbände und der Wohlfahrtsverbände angemessen zu berücksichtigen.
Zur Vorbereitung der Wahl des Jugendhilfeausschusses wurden die im Jugendamt bekannten und im Bereich des örtlichen Jugendhilfeträgers wirkenden anerkannten Träger der freien Jugendhilfe durch das Jugendamt angeschrieben. Als Fristsetzung zur Einreichung der Vorschläge wurde der 02.12.2020, 18:00 Uhr benannt.
Die Bewerber/innen erfüllen die Voraussetzungen nach § 22 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG). Danach haben sie das 18. Lebensjahr vollendet, ihren Hauptwohnsitz in Berlin, gehören nicht dem Abgeordnetenhaus oder einer Bezirksverordnetenversammlung an, sind nicht in derselben Bezirksverwaltung als Beamter oder Angestellter tätig und nicht Mitglied oder Prüfer des Rechnungshofs. Die Vorschläge sind auf der beigelegten Übersicht (Anlage 1) zusammengefasst. Die Liste mit allen angeschriebenen Trägern wird zur Kenntnis gegeben als Anlage 2.
4. Rechtsgrundlage
§ 16 Abs. 1b BezVG, §35 Abs. 6, 9 AG KJHG
5. Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
6. Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
7. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
entfällt
8. Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Berlin-Spandau, den 18.12.2020
Helmut Kleebank Stephan Machulik Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für BüdOrdJug
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