Drucksache - 2214/XX  

 
 
Betreff: Anmeldungen des Bezirks Spandau zum „Investitionsprogramm 2021 bis 2025“
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtHaushalt, Personal, Rechnungsprüfung und Beauftragte
Verfasser:Ziesak 
Drucksache-Art:Vorlage - zur Beschlussfassung -Beschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
24.03.2021 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin via Big Blue Button (Webkonferenz) überwiesen     
Haushalt, Personal, Rechnungsprüfung und Beauftragte Entscheidung
06.05.2021 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Rechnungsprüfung und Beauftragte via BigBlueButton (Videositzung) ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen     
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
19.05.2021 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin via Big Blue Button (Videokonferenz) ohne Änderungen in der BVV beschlossen     

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 22.04.2021
2. Version vom 06.05.2021
3. Version vom 19.05.2021

  1. Die Anlagen 1 bis 8 der Anmeldungen des Bezirks zum Entwurf des

Investitionsprogramms 2021 bis 2025 sind der Senatsverwaltung für Finanzen

vorbehaltlich der Beschlussfassung durch die BVV fristgemäß einzureichen. Den Anmeldungen sind die Dringlichkeitslisten für neue Hoch- und Tiefbaumaßnahmen als Anlagen 9 und 10 beizufügen.

 

  1. Die SE Finanzen Haushaltsamt wird ermächtigt, die der Senatsverwaltung für Finanzen eingereichten Anmeldungen zum Investitionsprogramm 2021 bis 2025 fortzuschreiben, sofern die Gesamtkosten aufgrund zwischenzeitlich erstellter Planungsunterlagen oder neuerer Kostenschätzungen zu ändern sind.

 

  1. Die SE Finanzen Haushaltsamt wird ermächtigt, die angemeldeten investiven Beschaffungen (Position 213 Erwerb von beweglichen Sachen) - Ausgabefeld A 05 -, nach Maßgabe der Finanzierungsmöglichkeiten im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens für die Haushaltsjahre 2022/23 zu verändern.

 

  1. Eventuelle Fehlerkorrekturen können von der SE Finanzen Haushaltsamt ohne eine nochmalige Beschlussvorlage vorgenommen werden.

 

Begründung:

Das Investitionsprogramm 2021 2025 ist Bestandteil der jeweiligen zehnhrigen Finanzplanung, bildet mit ihr eine sachliche Einheit und ist nach den Positionen der Finanzplanung gegliedert. Mit der Veranschlagung werden die in der Finanzplanung vorgesehenen Investitionsschwerpunkte näher erläutert.

 

Die Senatsverwaltung für Finanzen hat mit Schreiben vom 16.11.2020 und mit dem Aufstellungsrundschreiben 2022/2023 AR 22/23 vom 22.12.2020here Einzelheiten für die Anmeldungen zum Investitionsprogramms 2021 bis 2025 vorgegeben. Diese Vorgaben mit den ab 2022 geltenden Höchstwerten sind Grundlage für die Anmeldungen.

Die Ansätze für das Jahr 2021 hat das Abgeordnetenhaus bereits im Zuge des Doppelhaushaltes 2020/21 beschlossen. Sie sind deshalb nicht veränderbar.

 

r die Investitionen der Planjahre 2022 2025 sind von der Senatsverwaltung für Finan-

zen folgende Teilsummen vorgegeben:

 Pauschale Zuweisung 2022 2025  jeweils     5.061 T€

 

 Gezielte Zuweisung  2022 2025  2022    2.700 T€

2023  11.700 T€

2024  noch keine

2025  Vorgabe

Aus der pauschalen Zuweisung sind folgende Maßnahmen mit Gesamtkosten unter

5,5 Mio. € zu finanzieren:

a)       Hoch- und Tiefbaumaßnahmen sowie Garten- und Landschaftsbaumaßnahmen der

Hauptgruppe 7,

b)       Grundstücksgeschäfte im Zusammenhang mit Maßnahmen zu a), Hauptgruppe 8,

c)       Alle übrigen Maßnahmen der HGr. 8 (ausgenommen Ausgaben, die aus der konsumtiven Zuweisung finanziert werden).

 

 

Aus der gezielten Zuweisung sind Maßnahmen mit Gesamtkosten über 5,5, Mio. €

zu finanzieren.

Die Ansätze für Maßnahmen der gezielten Zuweisungen sollen entsprechend der aktuellen fachlichen Erkenntnisse gebildet werden. Über die endgültige Höhe der Jahresraten entscheidet die Senatsverwaltung für Finanzen.

Die Anmeldungen bei den geplanten Maßnahmen der gezielten Zuweisung stellen sich in der Gegenüberstellung zu der Zuweisung der Senatsverwaltung für Finanzen wie folgt dar:

 

 

 

  Haushalts-/  Anmeldung         Differenz zur Vorgabe

Planungsjahr   r die gezielte Zuweisung     der gezielten Zuweisung

         Über- (+)/Unterschreitung (-)

2022   4.550 T€     +    1.850 T€

2023   5.550 T€     -     6.150 T€

2024 19.800 T€     aufgrund fehlender

2025 65.800 T€     Vorgabe unbekannt

 

 

 

Wegen des Gesamtumfangs erhält die Bezirksverordnetenversammlung diese Vorlage nur mit den Anlagen 2 bis 7 und 9 bis 10. Die Grundtabelle (Anlage 1, Einzelpositionen) und die Erläuterungen (Anlage 8) hierzu werden den Mitgliedern des Ausschusses für Haushalt, Personal, Rechnungsprüfung und Beauftragte zu seiner Sitzung direkt zugeleitet. Eine weitere Gesamtzusammenstellung aller Unterlagen wird dem Büro der Bezirksverordnetenversammlung zur Verfügung gestellt.

 

 

 


Einstimmig

 

 
 

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