Drucksache - 2214/XX
Investitionsprogramms 2021 bis 2025 sind der Senatsverwaltung für Finanzen – vorbehaltlich der Beschlussfassung durch die BVV – fristgemäß einzureichen. Den Anmeldungen sind die Dringlichkeitslisten für neue Hoch- und Tiefbaumaßnahmen als Anlagen 9 und 10 beizufügen.
Begründung: Das Investitionsprogramm 2021 – 2025 ist Bestandteil der jeweiligen zehnjährigen Finanzplanung, bildet mit ihr eine sachliche Einheit und ist nach den Positionen der Finanzplanung gegliedert. Mit der Veranschlagung werden die in der Finanzplanung vorgesehenen Investitionsschwerpunkte näher erläutert.
Die Senatsverwaltung für Finanzen hat mit Schreiben vom 16.11.2020 und mit dem Aufstellungsrundschreiben 2022/2023 – AR 22/23 – vom 22.12.2020 nähere Einzelheiten für die Anmeldungen zum Investitionsprogramms 2021 bis 2025 vorgegeben. Diese Vorgaben mit den ab 2022 geltenden Höchstwerten sind Grundlage für die Anmeldungen. Die Ansätze für das Jahr 2021 hat das Abgeordnetenhaus bereits im Zuge des Doppelhaushaltes 2020/21 beschlossen. Sie sind deshalb nicht veränderbar.
Für die Investitionen der Planjahre 2022 – 2025 sind von der Senatsverwaltung für Finan- zen folgende Teilsummen vorgegeben: Pauschale Zuweisung 2022 – 2025 jeweils 5.061 T€
Gezielte Zuweisung 2022 – 2025 2022 2.700 T€ 2023 11.700 T€ 2024 noch keine 2025 Vorgabe Aus der pauschalen Zuweisung sind folgende Maßnahmen mit Gesamtkosten unter 5,5 Mio. € zu finanzieren: a) Hoch- und Tiefbaumaßnahmen sowie Garten- und Landschaftsbaumaßnahmen der Hauptgruppe 7, b) Grundstücksgeschäfte im Zusammenhang mit Maßnahmen zu a), Hauptgruppe 8, c) Alle übrigen Maßnahmen der HGr. 8 (ausgenommen Ausgaben, die aus der konsumtiven Zuweisung finanziert werden).
Aus der gezielten Zuweisung sind Maßnahmen mit Gesamtkosten über 5,5, Mio. € zu finanzieren. Die Ansätze für Maßnahmen der gezielten Zuweisungen sollen entsprechend der aktuellen fachlichen Erkenntnisse gebildet werden. Über die endgültige Höhe der Jahresraten entscheidet die Senatsverwaltung für Finanzen. Die Anmeldungen bei den geplanten Maßnahmen der gezielten Zuweisung stellen sich in der Gegenüberstellung zu der Zuweisung der Senatsverwaltung für Finanzen wie folgt dar:
Haushalts-/ Anmeldung Differenz zur Vorgabe Planungsjahr für die gezielte Zuweisung der gezielten Zuweisung Über- (+)/Unterschreitung (-) 2022 4.550 T€ + 1.850 T€ 2023 5.550 T€ - 6.150 T€ 2024 19.800 T€ aufgrund fehlender 2025 65.800 T€ Vorgabe unbekannt
Wegen des Gesamtumfangs erhält die Bezirksverordnetenversammlung diese Vorlage nur mit den Anlagen 2 bis 7 und 9 bis 10. Die Grundtabelle (Anlage 1, Einzelpositionen) und die Erläuterungen (Anlage 8) hierzu werden den Mitgliedern des Ausschusses für Haushalt, Personal, Rechnungsprüfung und Beauftragte zu seiner Sitzung direkt zugeleitet. Eine weitere Gesamtzusammenstellung aller Unterlagen wird dem Büro der Bezirksverordnetenversammlung zur Verfügung gestellt.
Einstimmig
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer/-in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Bezirksamt Spandau
- Tel.: (030) 90279-0