Drucksache - 2175/XX
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Einschulungs-untersuchungen (ESU) ab dem Schuljahr 2021/22 auch von den niedergelassenen Kinderärzten durchgeführt werden können.
Begründung
Für das Schuljahr 2020/21 konnten, pandemiebedingt, nicht alle Kinder vom Kinder- und Jugend-gesundheitsdienstes (KJGD) der bezirklichen Gesundheitsämter einer Einschulungsuntersuchung unterzogen werden. Die Einschulungsuntersuchungen sind wichtig und deshalb im Land Berlin als gesetzliche Verpflichtung definiert. Um die Beschäftigten des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes zu entlasten, bietet sich die Erweiterung der Untersuchungsstellen an.
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Bezirksamt Spandau
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