Drucksache - 2106/XX  

 
 
Betreff: Änderung der Geschaftsordnung: § 34a Aktuelle Stunde
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bündnis '90/Die Grünen 
Verfasser:Ahmadi / Gellert 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung
20.01.2021    Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin - Entfällt!      
Geschäftsordnungsausschuss Entscheidung
08.02.2021    Nichtöffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses      
15.06.2022    Nichtöffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses      

Sachverhalt

Die Geschäftsordnung wird durch Einfügung des nachfolgenden Paragrafen ergänzt:

 

§ 34a Aktuelle Stunde

(1)  Auf Antrag einer Fraktion, einer Gruppe oder von mindestens einem Fünftel der Bezirksverordneten findet in den ordentlichen Tagungen der BVV eine Aktuelle Stunde zu einem Thema von aktuellem bezirklichem oder allgemeinem öffentlichem Interesse statt.

(2)  Voraussetzung für die Durchführung der Aktuellen Stunde ist die Vorlage mindestens eines Antrages, welcher das Anliegen oder Thema formlos schriftlich darstellt und der der Vorsteherin/dem Vorsteher spätestens zu Beginn der Sitzung eingereicht wird.

(3)  Die Dauer der aktuellen Stunde sollte 45 Minuten nicht überschreiten. Der Antrag stellenden Fraktion oder Gruppe steht eine Redezeit von zehn Minuten zu; davon bis zu fünf Minuten für die Einführung. In der Debatte stehen den übrigen Fraktionen jeweils fünf Minuten Redezeit zu, die in der Reihenfolge entsprechend ihres Eingangs durch Handmeldung der Vorsteherin/dem Vorsteher erteilt wird. Dabei soll grundsätzlich abwechselnd einer/einem Bezirksverordneten jeder Fraktion das Wort erteilt werden. Die von Mitgliedern des Bezirksamtes in Anspruch genommene Redezeit soll zehn Minuten nicht überschreiten.

(4)  Mit Beschluss der BVV kann Bürgerinnen und Bürgern auf Antrag einer Bezirksverordneten/eines Bezirksverordneten oder des Bezirksamtes Rederecht erteilt werden. Die Redezeit für die Bürgerinnen und rger beträgt maximal fünf Minuten.

(5)  Liegen mehrere Anträge zur Durchführung einer Aktuellen Stunde mit verschiedenen Themen vor, so berät der Ältestenrat. In Ausnahmefällen kann die Vorsteherin/der Vorsteher nach Beratung mit dem Ältestenrat verschiedene Themen zulassen und legt dafür den jeweiligen Zeitrahmen fest. In diesem Fall kann die Dauer der Aktuellen Stunde auf bis zu 60 Minuten erweitert werden. Zur Reihenfolge gilt: Erfolgt keine Einigung im Ältestenrat, so gilt die Reihenfolge des Eingangs.

 

 
 

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