Drucksache - 0437/XIV  

 
 
Betreff: Entwürfe zu den Bebauungsplänen VIII – 402, VIII – 403 und VIII - 404
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt 
Verfasser:BezStR Bewig 
Drucksache-Art:Vorlage - zur Kenntnisnahme -Vorlage - zur Kenntnisnahme -
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung als Schlussbericht
02.12.2020 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen     

Sachverhalt

Schlussbericht

 

 

 

          Unterrichtung gemäß § 15 BezVG vom Beschluss des Bezirksamts vom 21.09.1993 über die Aufstellung des Bebauungsplans VIII-402.

 

-Vorlage zur Kenntnisnahme vom 27.10.1993- Drucksache Nr. 437, XIV. Wahlperiode.

 

          Unterrichtung gemäß § 15 BezVG vom Beschluss des Bezirksamts vom 28.09.1993 über die Aufstellung des Bebauungsplans VIII-403.

 

-Vorlage zur Kenntnisnahme vom 27.10.1993- Drucksache Nr. 437, XIV. Wahlperiode.

 

          Unterrichtung gemäß § 15 BezVG vom Beschluss des Bezirksamts vom 21.09.1993 über die Aufstellung des Bebauungsplans VIII-404.

 

-Vorlage zur Kenntnisnahme vom 27.10.1993- Drucksache Nr. 437, XIV. Wahlperiode.

 

 

 

 

Entwürfe zu den Bebauungsplänen VIII 402, VIII 403 und VIII - 404

Unterrichtung der Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

 

 

A.)  Beschluss des Bezirksamtes vom 25.08.2020 über die Einstellung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans VIII - 402

 

B.)  Beschluss des Bezirksamtes vom 25.08.2020 über die Einstellung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans VIII 403

 

C.)  Beschluss des Bezirksamtes vom 25.08.2020 über die Einstellung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans VIII - 404

 

 

 

Zu A)  Die Abteilung Bauen, Planen und Gesundheit Stadtentwicklungsamt wird beauftragt, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans VIII-402r das Gelände zwischen Hauptstraße, der östlichen Grenze des Grundstücks Hauptstraße 1, dem Bullengraben und Nennhauser Damm im Bezirk Spandau, Ortsteil Staaken, einzustellen. Der Beschluss vom 21.09.1993 zur Aufstellung des Bebauungsplanes (ABl. Nr. 57 vom 26.11.1993, Seite 3545) ist damit aufgehoben.

 

Zu B) Die Abteilung Bauen, Planen und Gesundheit Stadtentwicklungsamt wird beauftragt, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans VIII-403r die Grundstücke Hauptstraße 24- 33, Nennhauser Damm 74/ 80 und Schulstraße 1- 12, für Teilflächen der Grundstücke Nennhauser Damm 77/ 81 und Schulstraße 67- 68 sowie für Abschnitte des Nennhauser Damms und der Schulstraße im Bezirk Spandau, Ortsteil Staaken, einzustellen. Der Beschluss vom 28.09.1993 (ABl. Nr. 57 vom 26.11.1993, Seite 3545) zur Aufstellung des Bebauungsplanes ist damit aufgehoben.

 

Zu C) Die Abteilung Bauen, Planen und Gesundheit Stadtentwicklungsamt wird beauftragt, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans VIII-404r das Gelände zwischen Nennhauser Damm, Hauptstraße, Bergstraße und den südlichen Grenzen der Grundstücke Hauptstraße 34, 34 A, 34 B, Nennhauser Damm 77, 79, Hauptstraße 35, 36, 36 F, 37 A, 38 A, 38 B, 39 A, 40, 41, 42 und 45 und des Grundstücks Nennhauser Damm 81 sowie für Abschnitte der Hauptstraße und der Bergstraße im Bezirk Spandau, Ortsteil Staaken, einzustellen. Der Beschluss vom 21.09.1993 zur Aufstellung des Bebauungsplanes (ABl. Nr. 57 vom 26.11.1993, Seite 3545) ist damit aufgehoben.

 

 

 

Begründung:

 

Damalige Veranlassung und Erforderlichkeit zur Aufstellung der Bebauungspläne VIII-402, VIII-403 und VIII-404

 

Anlass für die Aufstellung der Bebauungspläne VIII-402, VIII-403 und VIII-404 (Dorf Staaken) war die Notwendigkeit, für den Bereich eine geordnete, städtebauliche Nutzung zu gewährleisten.

 

Mit der Wiederherstellung der deutschen Einheit wurde die seit 1954 selbständige Gemeinde West-Staaken am 03.10.1990 wieder ein Teil des Landes Berlins und damit des Bezirks Spandau. Der vielfältige Veränderungsdruck im Großraum Berlin hat einen erkennbaren Prozess des Struktur- und Funktionswandels in Gang gesetzt, der auch West-Staaken erfasste. Aus der wieder gewonnenen Stadtrandlage resultierte ein starker Entwick

 

lungs- und Veränderungsdruck verbunden mit der Gefahr, dass sich dieser ohne Planungsvorgaben negativ auf den historischen Dorfkern Staakens auswirkt und die städtebauliche sowie landschaftstypische Struktur des Dorfbereiches gefährden würde.

 

Die Bebauungspläne VIII-402-404 (VIII-401 wurde am 04.07.2006 festgesetzt) sollten als qualifizierte Bebauungspläne festgesetzt werden, um die wesentlichen baulichen dorftypischen Merkmale des Dorfs Staaken, vor allem unter Berücksichtigung der Freiflächenstruktur, planungsrechtlich zu sichern. Darüber hinaus sollten weitere Flächen in Randlage des Dorfs Staaken (derzeit Außenbereich nach § 35 BauGB) in die bauliche Strukturierung einbezogen werden.

 

 

Zu A)         Einstellung des Bebauungsplanverfahrens VIII - 402

 

Derzeitiger Verfahrensstand

 

Der Beschluss des Bezirksamtes Spandau von Berlin vom 21.09.1993 über die Aufstellung des Bebauungsplanes VIII-402 wurde im Amtsblatt für Berlin Nr. 57 vom 26.11.1993 auf Seite 3545 bekannt gemacht.

 

Das Bezirksamt Spandau von Berlin hat in seiner Sitzung am 08.08.1995 das Ergebnis der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuchs beschlossen.

 

Das Bezirksamt Spandau von Berlin hat in seiner Sitzung am 25.05.2004 das Ergebnis der Beteiligung der Behörden beschlossen.

 

Das Bezirksamt Spandau von Berlin hat in seiner Sitzung am 08.11.2005 das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.

 

Der Beschluss des Bezirksamtes über die Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens nach § 13 a BauGB ist im Amtsblatt für Berlin Nr. 58, Seite 2870, am 30.12.2009 bekannt gemacht worden.

 

Das Bezirksamt Spandau von Berlin hat in seiner Sitzung am 25.01.2011 beschlossen, dass die Unterrichtung der Öffentlichkeit keine Auswirkungen auf den Inhalt des Bebauungsplanentwurfs hat.

 

Die erneute Beteiligung der Behörden fand in der Zeit vom 01.09 bis 07.10.2011 statt. Das Bezirksamt Spandau von Berlin hat die Ergebnisse der Abwägung der Beteiligung der Behörden nicht beschlossen.

 

Vom 20.03.2014 bis 17.04.2014 wurde eine eingeschränkte Beteiligung der Behörden durchgeführt (Bau 3 Um, SenStadt IX C).

Die erneute Beteiligung der Behörden fand in der Zeit vom 18.11 bis 20.12.2014 statt.

Das Bezirksamt Spandau von Berlin hat in seiner Sitzung am 19.05.2015 das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom 25.01. bis 24.02.2016 durchgeführt. Das Bezirksamt Spandau von Berlin hat die Ergebnisse der Abwägung der Beteiligung der Öffentlichkeit nicht beschlossen.

 

 

Begründung für die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens VIII-402

 

Der Geltungsbereich sollte als Allgemeines Wohngebiet mit einer Begrenzung der überbaubaren Grundstücksfläche durch eine vordere und rückwärtige Baugrenze bei einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,2 im Bereich Nennhauser Damm und einer GRZ von 0,15 in allen restlichen Baufeldern festgesetzt werden. Angrenzend an die Straßenverkehrsflächen sollten zwei Geschosse und im rückwärtigen Bereich ein Geschoss zulässig sein.

 

Bis auf die Grundstücke Hauptstraße 1 und 2 liegen alle Grundstücke des Planbereichs im Innenbereich (§ 34 BauGB). Sie sind inzwischen alle bebaut; Änderungen sind nicht beabsichtigt. Damit sind die Ziele des Aufstellungsverfahrens, eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicher zu stellen, überwiegend erreicht worden, so dass die Festsetzung des Bebauungsplans nicht mehr erforderlich ist.

 

Die Ziele des Aufstellungsverfahrens konnten lediglich auf denen im Außenbereich nach § 35 BauGB liegenden Grundstücke Hauptstraße 1 und 2 im Osten des Plangebiets nicht erreicht werden.

Die Gemeinden haben Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Es würde jedoch dem Verhältnismäßigkeitsprinzip widersprechen, das Bebauungsplanverfahren mit einem Geltungsbereich von einem Viertel des Dorfs Staaken nur zugunsten von zwei Grundstücken weiterzuführen.

 

 

Zu B)         Einstellung des Bebauungsplanverfahrens VIII 403

 

Derzeitiger Verfahrensstand

 

Der Beschluss des Bezirksamtes Spandau von Berlin vom 28.09.1993 über die Aufstellung des Bebauungsplanes VIII-403 wurde im Amtsblatt für Berlin Nr. 57 vom 26.11.1993 auf Seite 3545 bekannt gemacht.

 

Der Beschluss des Bezirksamtes über die Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens nach § 13 a BauGB ist im Amtsblatt für Berlin Nr. 58, Seite 2870, am 30.12.2009 bekannt gemacht worden.

 

Das Bezirksamt Spandau von Berlin hat in seiner Sitzung am 25.01.2011 das Ergebnis der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuchs beschlossen.

 

Das Bezirksamt Spandau von Berlin hat in seiner Sitzung am 14.07.2015 das Ergebnis der Beteiligung der Behörden beschlossen.

 

 

Begründung für die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens VIII-403

 

Der Geltungsbereich im Westen sollte als Allgemeines Wohngebiet mit einer Begrenzung der überbaubaren Grundstücksfläche durch eine vordere und rückwärtige Baugrenze bei einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,15 festgesetzt werden. Angrenzend an die Straßenverkehrsfläche sollten zwei Geschosse und im rückwärtigen Bereich ein Geschoss zulässig sein.

Der Geltungsbereich im Osten am Nennhauser Damm sollte als Mischgebiet mit zwei Geschossen und einer GRZ von 0,2 festgesetzt werden und im rückwärtigen Bereich mit einem Geschoss und einer GRZ von 0,15.

Zwischen dem Allgemeinen Wohngebiet und dem Mischgebiet war eine öffentliche Parkanlage mit der Zweckbestimmung Spielplatz und eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Jugendfreizeitheim vorgesehen.

 

Alle Grundstücke des Planbereichs liegen im Innenbereich (§ 34 BauGB) und sind inzwischen bebaut; Änderungen sind nicht beabsichtigt. Damit sind die Ziele des Aufstellungsverfahrens, eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicher zu stellen, überwiegend erreicht worden, so dass die Festsetzung des Bebauungsplans nicht mehr erforderlich ist.

 

 

Zu C)         Einstellung des Bebauungsplanverfahrens VIII 404

 

Derzeitiger Verfahrensstand

 

Der Beschluss des Bezirksamtes Spandau von Berlin vom 21.09.1993 über die Aufstellung des Bebauungsplanes VIII-404 wurde im Amtsblatt für Berlin Nr. 57 vom 26.11.1993 auf Seite 3545 bekannt gemacht.

 

Der Beschluss des Bezirksamtes über die Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens nach § 13 a BauGB ist im Amtsblatt für Berlin Nr. 58, Seite 2870, am 30.12.2009 bekannt gemacht worden.

 

Das Bezirksamt Spandau von Berlin hat in seiner Sitzung am 25.01.2011 das Ergebnis der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuchs beschlossen.

 

Das Bezirksamt Spandau von Berlin hat in seiner Sitzung am 14.07.2015 das Ergebnis der Beteiligung der Behörden beschlossen.

 

 

Begründung für die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens VIII-404

 

Der Geltungsbereich im Osten sollte als Allgemeines Wohngebiet mit einer Begrenzung der überbaubaren Grundstücksfläche durch eine vordere und rückwärtige Baugrenze bei einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,15 festgesetzt werden. Angrenzend an die Straßenverkehrsfläche sollten zwei Geschosse und im rückwärtigen Bereich ein Geschoss zulässig sein.

Der Geltungsbereich im Westen am Nennhauser Damm sollte als Mischgebiet mit zwei Geschossen und einer GRZ von 0,2 festgesetzt werden.

Zwischen dem Allgemeinen Wohngebiet und der Bergstraße war eine öffentliche Parkanlage vorgesehen.

 

Alle Grundstücke des Planbereichs liegen im Innenbereich (§ 34 BauGB) und sind inzwischen überwiegend bebaut; Änderungen sind nicht beabsichtigt. Damit sind die Ziele des Aufstellungsverfahrens, eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicher zu stellen, überwiegend erreicht worden, so dass die Festsetzung des Bebauungsplans nicht mehr erforderlich ist.

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen wurde mit Schreiben vom 02.06.2020 im Rahmen der AV Mitteilung über die Absicht des Bezirks informiert und hat mit Schreiben vom 01.07.2020 unter Berücksichtigung folgender Hinweise zugestimmt:

 

Im Geltungsbereich der B-Pläne VIII-402, VIII-403 und VIII-404 befinden sich die grünen Hauptwege Nr. 2 (Spandauer Weg) und Nr. 20 (Bullengrabenweg).

 

Sie verlaufen entlang von Grün-Flächen („grüner Dorfmantel“), für die in den B-Plänen eine Sicherung durch Ausweisung von Flächen mit Bepflanzungsbindung bzw. öffentliche Parkanlage vorgesehen war. Ein Erhalt dieser Flächen als „Grünflächen“ ist unbedingt anzustreben“.

 

Auf den o.a. Flächen bestehen bereits die in Grünflächen ausgebildeten Fuß- und Wanderwege. Der Weg Nr. 2 (Spandauer Weg) verläuft vom Bullengraben zur und entlang der Bergstraße auf Flächen, die sich im Eigentum des Landes Berlin befinden und im Abschnitt Bergstraße zusätzlich öffentlich gewidmet sind.

Der Weg Nr. 20 (Bullengrabenweg) verläuft nördlich des Bullengrabens und führt über den Phillip-Gerlach Weg und den Gummiweg Richtung Süden zur Schulstraße auf Flächen, die sich im Eigentum des Landes Berlin befinden (alle außer Gummiweg). Der Gummiweg ist öffentlich gewidmet.

 

Insofern können die o.a „grünen Hauptwege“ auch ohne Festsetzung der Bebauungspläne gesichert werden, da sie sich im Eigentum des Landes Berlin befinden und/ oder öffentlich gewidmet sind.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat die beabsichtigte Einstellung der Verfahren zu den o.a. Bebauungsplänen in seiner Sitzung am 04.06.2019 zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

 

Das Verfahren über die Einstellung der Verfahren zur Aufstellung der oben genannten Bebauungspläne ist durch die Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 44, Seite 5285, vom 23.10.2020 abgeschlossen.

 

 

Anlage:

Kartenausschnitt mit den Grenzen der Geltungsbereiche der Bebauungsplanentwürfe VIII – 402, VIII – 403 und VIII – 404.

 

Rechtsgrundlagen:

 

Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) geändert worden ist.

 

Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBI. S. 578), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 06. Dezember 2017 (GVBl. S. 664).

 

Bezirksverwaltungsgesetz (BezVwG) in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. S.692), zuletzt geändert durch Artikel 22 des Gesetzes vom 02. Februar 2018 (GVBl. S. 160).

 

 

 

Berlin Spandau, den 17.11.2020

Das Bezirksamt

 

 

 

Kleebank                                                                                                                                                                                    Bewig

rgermeister                                                                                                                                                                     Bezirksstadtrat


Anlage zur Drucksache Nr. …

 

der Bezirksverordnetenversammlung Spandau

- XX. Wahlperiode -

 

 

Kartenausschnitt im Maßstab 1: 10.000 mit den Grenzen der räumlichen Geltungsbereiche des Bebauungsplanentwurfs VIII-402, VIII-403, VIII-404

 

 

 

 

 

 

Aktueller Anlass der Planaufstellung:

Einstellung der Verfahren zur Aufstellung der B-Pläne.

Ziele und Zwecke der Planung:

Ausweisung von Allgemeinem Wohngebiet, Mischgebiet

 

 

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