Drucksache - 2060/XX  

 
 
Betreff: Bearbeitungsdauer von Elterngeldanträgen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bündnis '90/Die Grünen 
Verfasser:Ahmadi / Gellert 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
02.12.2020 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin schriftlich beantwortet     

Sachverhalt

1. Wie lange ist in Spandau aktuell die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Elterngeldanträgen (von der Antragsstellung bis zur Entscheidung)?
 

2. Wie beurteilt das Bezirksamt diese durchschnittliche Bearbeitungsdauer?
 

3. Wie ist die Bearbeitungszeit im Verhältnis zu anderen Bezirken und zum gleichen Zeitraum in den Jahren 2018 und 2019? (Bitte Vergleichswerte angeben.)
 

4. Wodurch entsteht die Bearbeitungszeit der Elterngeldanträge bzw. entstehen diesbezügliche Verzögerungen aus Sicht des Bezirksamtes?
 

5. Gibt es eine erhöhte Personalfluktuation in diesem Arbeitsbereich im Vergleich zu anderen Bereichen?

   5.1 Wenn ja, wie erklärt sich das Bezirksamt diese?

   5.2 Wenn ja, seit wann ist dies so?
 

6. Wie viele Vollzeitäquivalente (VZÄ) stehen aktuell zur Bearbeitung von Elterngeldanträgen zur Verfügung?
 

7. Wie viele der VZÄ sind momentan unbesetzt?
 

8. Wie viele der VZÄ waren in den Jahren 2018 und 2019 zum gleichen Zeitpunkt unbesetzt?
 

9. Wie viele Elterngeldanträge werden derzeit pro Mitarbeiter*in bearbeitet (Fallaufkommen)?
 

10. Wie gedenkt das Bezirksamt die Bearbeitungszeiten bei der Elterngeldanträge zu verkürzen?
 

11. Wie lange ist aktuell die durchschnittliche Bearbeitungszeit für das Erstellen von Geburtsurkunden sowie deren Aushändigung?
 

12. Wie lange ist aktuell die durchschnittliche Bearbeitungszeit für das Erstellen von Sterbeurkunden sowie deren Aushändigung?
 

13. Wie beurteilt das Bezirksamt die Situation, dass Bürger*innen mitunter durch das Warten auf amtliche Dokumente in prekäre finanzielle Situationen kommen, da Leistungen nicht beantragt oder ausbezahlt werden können? 
 

Es wird um eine schriftliche Beantwortung der Anfrage gebeten.

 
 

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