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Betreff: |
Gravierende Verstöße gegen das Haushaltsrecht durch den Bezirksbürgermeister |
Status: | öffentlich | | |
| Ursprung | aktuell |
Initiator: | CDU | |
Verfasser: | Meißner, A. | |
Drucksache-Art: | Große Anfrage | Große Anfrage |
Beratungsfolge: |
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- Ist es üblich, dass das Bezirksamt Aufträge aufgrund einer sog. „Kaltaquise“ an Unternehmen vergibt?
- Ist es zutreffend, dass die Unterzeichnung des Vertrages am 15.08.2018 weder durch einen gesetzlichen Vertreter noch durch einen vom Bezirksamt bevollmächtigten Vertreter geleistet wurde?
- Wenn keine Vertretungsmacht vorlag: Ist der Vertrag durch die Unterschrift wirksam geworden oder nicht?
- Sollte der Vertrag durch die Unterschrift des Vertragsunterzeichners nicht wirksam geworden sein: Wurde der Vertrag später durch eine Handlung eines gesetzlichen oder bevollmächtigten Vertreters des Bezirksamtes wirksam?
- Wenn Frage 4. Mit ja beantwortet wird: Durch welches Handeln?
- Warum waren in dem Bereich des Bezirksamtes, in dem der Vertrag mit dem Beratungsunternehmen unterzeichnet wurde, keine Sicherungs- und Überwachungsmaßnahmen, wie z. B. verbindliche Mitzeichnungsregel, ein Vier-Augen-prinzip oder die kontinuierliche Erfassung und Kontrolle der Ausgaben im laufenden Haushaltsjahr geregelt?
- Wann wurde das Rechtsamt des Bezirkes in die Auftragsvergabe mit einbezogen?
- Ist das Bezirksamt der Auffassung, dass das Honorar in Höhe von 680.000 € für die erbrachte Beratungsleistung angemessen ist?
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