Drucksache - 1984/XX  

 
 
Betreff: Gravierende Verstöße gegen das Haushaltsrecht durch den Bezirksbürgermeister
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU 
Verfasser:Meißner, A. 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
11.11.2020 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin beantwortet     

Sachverhalt

  1. Ist es üblich, dass das Bezirksamt Aufträge aufgrund einer sog. „Kaltaquise“ an Unternehmen vergibt?
  2. Ist es zutreffend, dass die Unterzeichnung des Vertrages am 15.08.2018 weder durch einen gesetzlichen Vertreter noch durch einen vom Bezirksamt bevollmächtigten Vertreter geleistet wurde?
  3. Wenn keine Vertretungsmacht vorlag: Ist der Vertrag durch die Unterschrift wirksam geworden oder nicht?
  4. Sollte der Vertrag durch die Unterschrift des Vertragsunterzeichners nicht wirksam geworden sein: Wurde der Vertrag später durch eine Handlung eines gesetzlichen oder bevollmächtigten Vertreters des Bezirksamtes wirksam?
  5. Wenn Frage 4. Mit ja beantwortet wird: Durch welches Handeln?
  6. Warum waren in dem Bereich des Bezirksamtes, in dem der Vertrag mit dem Beratungsunternehmen unterzeichnet wurde, keine Sicherungs- und Überwachungsmaßnahmen, wie z. B. verbindliche Mitzeichnungsregel, ein Vier-Augen-prinzip oder die kontinuierliche Erfassung und Kontrolle der Ausgaben im laufenden Haushaltsjahr geregelt?
  7. Wann wurde das Rechtsamt des Bezirkes in die Auftragsvergabe mit einbezogen?
  8. Ist das Bezirksamt der Auffassung, dass das Honorar in Höhe von 680.000 €r die erbrachte Beratungsleistung angemessen ist?

 

 
 

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