Drucksache - 1912/XX  

 
 
Betreff: Beschaffung von digitalen Endgeräten erleichtern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bündnis '90/Die GrünenBezirksamt
Verfasser:BzBm Kleebank 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
23.09.2020 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin überwiesen     
Soziales Mitberatung
25.11.2020 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales      
Schule und Inklusion Entscheidung
10.03.2021 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule und Inklusion      
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
24.03.2021 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin via Big Blue Button (Webkonferenz) ohne Änderungen in der BVV beschlossen     
Bezirksverordnetenversammlung als Schlussbericht
19.05.2021 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin via Big Blue Button (Videokonferenz) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen     
Bezirksverordnetenversammlung als Schlussbericht
23.06.2021 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin via BigBlueButton (Videositzung) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen     

Sachverhalt
Anlagen:
1. Version vom 11.03.2021
2. Version vom 06.05.2021
3. Version vom 04.06.2021
1912_XX_SB Vorl. z. K. vom 10.05.2021

Schlussbericht

 

Nach einer Abfrage bei der regionalen Schulaufsicht des Bezirks hat die Senatsverwaltung r Bildung, Jugend und Familie den Spandauer Schulen 810 iPads und aktuell 3.462 mobile Endgeräte zur Verfügung gestellt. Alle über die Schulaufsicht ermittelten Bedarfe konnten damit abgedeckt werden.

 

Soweit Schülerinnen und Schülern von ihrer jeweiligen Schule digitale Endgeräte nicht zur Verfügung gestellt werden, kann für Leistungsempfängerinnen und empfänger des JobCenters ein einmaliger unabweisbarer besonderer Bedarf bestehen, der über den Regelbedarf hinausgeht. Dieser Bedarf ist aufgrund seiner Höhe durch einen Zuschuss zu decken.

 

Grundsätzlich berechtigt sind alle Schülerinnen und Schüler bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen. Maßgeblich ist die Teilnahme am pandemiebedingten Distanz-Schulunterricht.

 

Ein entsprechender Mehrbedarf ist lediglich anzuzeigen und die Unabweisbarkeit ist darzulegen. Die Unabweisbarkeit ist durch eine Bestätigung der Schule oder des Schulträgers über die Notwendigkeit eines Computers zur häuslichen pandemiebedingten Teilnahme am Schulunterricht und über eine nicht vorhandene Ausleihmöglichkeit nachzuweisen. Der entsprechende Vordruck für diese Bestätigung liegt den Schulen vor.

 

Berlin-Spandau, den 10. Mai 2021

 

 

Kleebank

Bezirksbürgermeister

 

 

 

Verkehrsanbindungen:

Regionalverkehr RE 2, 4, 6 RB 10,13,14

U-Bahn Linie 7,  S-Bahn-Linie 3, 9

Bus 130, 134, 135, 137, 237, 337, M32, M36, M37, M45, X 33,  638, 639, 671

 

Hinweis: Verschlüsselte oder mit Signaturen versehene E-Mails können bei dieser E-Mail-Adresse aus technischen Gründen nicht
bearbeitet werden. E-Mails mit Signatur senden Sie bitte an buergermeister@ba-spandau.berlin.de (elektronische Zugangseröffnung gemäß § 3 a Abs. 1 VwVfG).

 

 
 

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