Drucksache - 1900/XX  

 
 
Betreff: Halteverbot Goltzstraße aufheben
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUBezStR Bewig
Verfasser:BezStR Bewig 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
23.09.2020 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin überwiesen     
Bauen, Verkehr und Grünflächen Entscheidung
27.10.2020 
Öffentliche außerordentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grünflächen vertagt   
17.11.2020 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grünflächen      
15.12.2020    Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grünflächen - ENTFÄLLT!      
19.01.2021    Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grünflächen - Entfällt!      
16.02.2021 
Presseöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grünflächen via Big Blue Button (Webkonferenz) mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
24.03.2021 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin via Big Blue Button (Webkonferenz) ohne Änderungen in der BVV beschlossen     
Bezirksverordnetenversammlung als Schlussbericht
23.06.2021 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin via BigBlueButton (Videositzung) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen     

Sachverhalt
Anlagen:
1. Version vom 03.03.2021
2. Version vom 07.06.2021
1900_XX_SB Vorl. z. K. vom 21.05.2021

Schlussbericht

 

Bezirksamt hat den Beschluss der BVV auftragsgemäß zum Anlass genommen, das am 16.09.2019 angeordnete Haltverbot einer erneuten Prüfung zu unterziehen.

 

Das Haltverbot wurde zwischen der Einfahrt des Parkplatzes eines ansässigen Lebensmittel-Supermarktes und dem Grundstück Goltzstraße 18 mit der zeitlichen Begrenzung ‚Mo Fr, 6 20 h angeordnet, um einen reibungslosen Begegnungsverkehr in diesem Bereich zu gewährleisten. Die Straße befindet sich an der Schnittstelle eines Wohn- und eines Gewerbegebietes. Neben erheblichem Wirtschafts- und Individualverkehr verlaufen die BVG-Buslinien 139 und N 39 über die Goltzstraße. Die Taktzeiten der Linie 139 wurden bereits im Jahr 2019 von einem 20- auf einen 10-Minuten-Takt erhöht. Somit sind entsprechende Begegnungsverkehre gegeben.

 

Dem Bezirksamt ist die Verknappung der Parkmöglichkeiten in diesem Bereich, auch durch die Verdichtung des Wohngebietes (u.a. Pepita Höfe) und durch die Anordnung eines Bussonderstreifens in einem Abschnitt der Rauchstraße, bewusst. Die wenigen an dieser Stelle werktäglich entfallenden Stellplätze würden jedoch auch bei einer Aufhebung des betreffenden Haltverbotes keine wirksame Entlastung dieser Situation darstellen.

Die Straßenverkehrsbehörde hat die Verkehrsbehördliche Anordnung für das Haltverbot abschließend geprüft und festgestellt, dass die Gründe für die Anordnung aus dem Jahr 2019 uneingeschränkt fortbestehen. Eine Aufhebung kommt demnach nicht in Betracht.

 

Weiterhin erlaubt sich das Bezirksamt den Hinweis auf den künftigen Schulstandort an der Goltz-/ Ecke Mertensstraße, wodurch die Verkehrsprobleme in diesem Bereich voraussichtlich weiter zunehmen werden. Neben der möglichst störungsfreien Befahrung durch den BVG-Linienverkehr wird dann die Schulwegsicherheit und damit das Ermöglichen von ungestörten Sichtbeziehungen zwischen den Verkehrsteilnehmenden ein wichtiger Aspekt sein.

 

Das Bezirksamt bittet darum, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

 

Berlin-Spandau, den 21. Mai 2021

 

 

 

Kleebank       Bewig

Bezirksbürgermeister     Bezirksstadtrat

 

 
 

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