Drucksache - 1718/XX  

 
 
Betreff: Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von brandgefährdeten Gebäuden
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bündnis '90/Die Grünen 
Verfasser:Ahmadi / Gellert 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung
18.03.2020    Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin      
13.05.2020 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin überwiesen     
Bürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten Besprechung
18.06.2020 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten vertagt   
20.08.2020 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten      

Sachverhalt
Anlagen:
1718_XX Antwort vom 12.03.2020
1. Version vom 05.06.2020

 

1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass um Sylvester herum eine Feuerwerksrakete das Dach eines Fachwerkhauses in Spandau getroffen hat, was zu einer Verstopfung der Regenrinne geführt hat?

2. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass nach § 23 Abs. 1 SprengV (Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz) das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden, worunter auch Fachwerkhäuser fallen, oder Anlagen ganzjährig verboten ist?

3. Wie viele Verstöße gegen das Abbrennen von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von brandgefährdeten Gebäuden wurden in den Jahren 2018 und 2019 in Spandau festgestellt? (Bitte für jedes Jahr einzeln aufschlüsseln.)

4. Wird das Personal der Ordnungsbehörden in Spandau um Sylvester herum in irgendeiner Form sensibilisiert, im Rahmen der Gefahrenabwehr besonders auf Verstöße gegen das das Abbrennen von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von brandgefährdeten Gebäuden zu achten?

5. Wird seitens des Bezirks Aufklärungsarbeit hinsichtlich des Verbotes und der Gefahren durch das Abbrennen von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von brandgefährdeten Gebäuden betrieben?

5.1 Wenn ja, inwiefern?

5.2 Wenn nein, warum nicht?

6. Bestehen oder beabsichtigt das Bezirksamt im Rahmen seiner Möglichkeiten weitere Maßnahmen für eine Abwendung von Gefahren für brandgefährdete Gebäude und eine konsequente Ahndung von Verstößen gegen § 23 Abs. 1 SprengV?

6.1 Wenn ja, welche?

6.2 Wenn nein, warum nicht?

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer/-in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen