Drucksache - 1616/XX  

 
 
Betreff: Berufung eines stellvertretenden Mitglieds in den Jugendhilfeausschuss
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezStR Machulik 
Verfasser:BezStR Machulik 
Drucksache-Art:BerufungBerufung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung
22.01.2020 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen     

Sachverhalt

Die Bezirksverordnetenversammlung Spandau beruft für den Geschäftsbereich Jugend gem. § 35(7) Nr. 4 AG KJHG in Verbindung mit § 35(8) und  § 35(9) AG KJHG, eine in der Arbeit mit behinderten Kindern und Jugendlichen erfahrene Person

 

Frau rbl Kellner-Merkert

 

als stellvertrendes beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss (Vertretung r den Geschäftsbereich Jugend).

 

Begründung

Der Jugendhilfeausschuss ist zugleich der Ausschuss der Bezirksverordneten- versammlung für den Geschäftsbereich Jugend des Bezirksamtes. Er wird für die jeweilige Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung gebildet. Die beratenden Mitglieder und die stellvertretenden beratenden Mitglieder  nach § 35(7) Nr. 4 AG KJHG werden von dem für den Geschäftsbereich Jugend zuständigen Mitglied des Bezirksamtes benannt und von der Bezirksverordnetenversammlung berufen.

 

Rechtsgrundlagen

Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. S. 692) und Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) in der Fassung vom 27. April 2001 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 2010 (GVBl. S. 560)

 

 

 

 

 
 

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