Drucksache - 1492/XX
Schlussbericht
Das Bezirksamt hat mit Beschluss vom 06.11.2018 festgelegt, dass die BVV über die Anzahl der im jeweiligen Berichtsjahr erfolgten anlassbezogenen und routinemäßigen Prüfungen informiert wird sowie darüber, ob als Ergebnis der Prüfung strafrechtliche, arbeits- bzw. beamtenrechtliche oder sonstige Maßnahmen (z. B. Veränderung von Arbeitsabläufen) ergriffen wurden.
Zur Umsetzung dieses Beschlusses wird für die Jahre 2019 und 2020 wie folgt berichtet:
In 2019 gab es eine anlassbezogene Prüfung betreffend die Vergabe der Ausschreibung für Schulreinigungsleistungen an ein externes Beratungsunternehmen.
Es gab eine Ermittlungsbitte der Polizei, die auf einer Anzeige basierte. Danach wurde ein/e Mitarbeiter/in beschuldigt, unberechtigterweise Dienstleistungsaufträge an seinen/ihren Sohn vergeben zu haben. Die Prüfung der Unterlagen hat aber zweifelsfrei ergeben, dass diese/r Mitarbeiter/in in keinem Fall an einer Auftragsvergabe beteiligt war. Es waren weder strafrechtliche noch dienstrechtliche Maßnahmen einzuleiten.
Wegen mangelnder zeitlicher Ressourcen waren den Prüfgruppenmitgliedern nicht- anlassbezogene Prüfungen nicht möglich.
Berlin – Spandau, den 28. Januar 2021
K l e e b a n k Bezirksbürgermeister
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