Auszug - Langfristige Pacht- und Mietverträge für die IG Rust
BV Grüninger erklärt den Antrag und merkt an, dass es auch um langfristige Planungssicherheit der Vereine geht. Es wurde bereits vor längerer Zeit der Vorstoß gewagt, dass die Sportflächen der Grundstücke angekauft werden können. BV Otti meint, dass der Vertrag 2030 ausläuft und dieser soll laut Begründung verlängert werden. Im Antrag stehen langfristige Mietverträge, diese Verträge basieren aber auf einer anderen Rechtsgrundlage, wie Mietverträge z.B. bei Hochbau und Liegenschaften. Er fragt nach dem Unterschied und einer Erklärung beim Bezirksamt nach. BzStR´in Dr. Brückner antwortet, dass die Mietverträge bereits langfristig bestehen und es auch kein Interesse seitens des Bezirksamtes gibt, sich andere Mieter zu suchen. Die Laufzeit beträgt seit 2015 15 Jahre und üblich sind 10 Jahre. Es wird keine Notwendigkeit gesehen, 6 Jahre vor Ablauf der Mietverträge, aktiv zu werden. Das Land hat sich dafür ausgesprochen Grundstücke im Besitz zu behalten. BV Grüninger fragt nach, ob bei solchen Vertragswesen eine Entfristung möglich wäre. BzStR´in Dr. Brückner gibt an, dass man dann beim Erbbau oder ähnlichem wäre. Es besteht keine Gefahr für die IG Rust, dass das Bezirksamt die Verträge kündigen wird. BV Grüninger möchte über den Antrag mit seiner Fraktion noch einmal Rücksprache halten und bittet daher um Vertagung. BV Schulz sagt, dass seine Fraktion der Vertagung zustimmt. Er hat die Anregung, dass die fachliche Expertise vom Sportausschuss hinzugezogen wird, daher sollte der Antrag zuerst in den Sportausschuss als Mitberatung überwiesen werden. Abstimmung: Antrag auf Vertagung und Überweisung in den Sportausschuss (Mitberatung) wurde einstimmig angenommen.
Das Bezirksamt wird ersucht, mit den in der IG Rust zusammengeschlossenen Sportvereinen langfristige Pacht- und Mietverträge abzuschließen. Außerdem soll geprüft werden, ob auch ein Kauf der Grundstücke durch die Vereine möglich wäre.
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