Auszug - Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben mit Ausgleich
Die vom Bezirksamt gemäß § 37 Abs. 7 Landeshaushaltsordnung (LHO) zugelassenen überplanmäßigen Ausgaben mit Ausgleich für das Haushaltsjahr 2023 Kapitel 4510 Verwaltung von Finanzvermögen Titel 51701 Bewirtschaftungsausgaben bis zur Höhe von 70.000,00 EUR werden einstimmig genehmigt. |
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Bezirksamt Spandau
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