Auszug - Nutzung von Grünanlagen für Angebote der Jugendarbeit Mitberatung für den JHA
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BezStR Schatz erklärt, dass das Grünanlagengesetz eine kommerzielle Nutzung von Grünflächen verbietet. Er erklärt, dass die Grünanlagen nicht generell für Angebote der Jugendarbeit geöffnet werden können, auch wenn es sich nicht um kommerzielle Angebote handelt. Dennoch prüfe man natürlich die Möglichkeiten, die in Betracht kommen. BezStR Schatz weist aber daraufhin, dass der Johnny-K.-Aktivpark für solche Angebote genutzt werden soll und kann.
Der Ausschuss stimmt darüber ab, den Antrag als durch Tätigwerden des Bezirksamtes als erledigt zu betrachten
Dafür: 4 BV der CDU-Fraktion, 2 BD auf Vorschlag der CDU-Fraktion, 1 BV AfD-Fraktion, 1 BV der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, 1 BV der FDP-Fraktion
Gegenstimmen: 2 BV der SPD-Fraktion, 1 BD auf Vorschlag der SPD-Fraktion, 1 BV der Tierschutzpartei, 1 BV der Fraktion Die Linke
Der Ausschuss empfiehlt dem JHA den Antrag als durch Tätigwerden des Bezirksamtes als erledigt zu betrachten.
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