Auszug - Bebauungsplan 5-114 für das Grundstück Cautiusstraße 6 im Bezirk Spandau, Ortsteil Hakenfelde - Information über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3(1) BauGB zum Bebauungsplan 5-114  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses Stadtentwicklung
TOP: Ö 3
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Di, 06.09.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 Anlass: ordentlichen
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll

BezStR Schatz erläutert Bebauungsplan 5-114 für das Grundstück Cautiusstraße 6 in Bezirk Spandau, Ortsteil Hakenfelde. Geplant ist der Bau einer Wohneinrichtung für Senior*innen und Pflegekräfte. Von Ende Mai bis Ende Juni hat die Auslegung stattgefunden. Das Ergebnis der Auslegung wird im Ausschuss vorgestellt. 46 Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie neun Stellungnahmen von Behörden und Träger Öffentlicher Belange wurden eingereicht. Diese Stellungnahmen wurden zwischenzeitlich geprüft und in das weitere Verfahren eingearbeitet.

 

Bezv. Unger erkundigt sich nach der Nachfrage eines Bürgers, die um die Parkplatzsituation handelt. Wann fand eine Begehung des Bereichs statt? Vor dem Umbau der Cautiusstraße oder im Anschluss? Hr. Vogel erläutert für das Stadtplanungsamt. Es gibt keine AV Stellplatzverordnung mehr, daher kann auf die Parkplatzsituation nicht eingewirkt werden. Auf Grund des Personenkreises, der den geplanten Bau beziehen wird (Senior*innen, die sich in der Betreuung befinden), ist nicht davon auszugehen, dass sich die Parkplatzsituation verschlechtern wird. Hinsichtlich Zufahrten für die Anlieferung wurde ein Nachtrag im Städtebaulichen Vertrag geschlossen. Die Anlieferung und die Parkplatznutzung wird ausschließlich über die Cautiusstraße erfolgen sein.

 

Ferner erkundigt sich Bezv. Unger nach der Geschossflächenanzahl der zu errichtenden Gebäude im Klingelhöfer Steig und äußert in dem Zusammenhang seine Bedenken zur Parkplatzsituation. BezStR Schatz erläutert, dass nicht mit einem erhöhten Besucherverkehr zu rechnen sei. Für das Land Berlin bestehe keine Pflicht, dass eine gleiche Anzahl an Parkplätzen errichtet wird wie Wohnungen vorgesehen sind. Daher bestehe auch für den Bezirk keine Pflicht, entsprechende Parkplätze vorzubehalten. Im Bereich der Schönwalder Straße und der Neuendorfer Straße gibt es ausgebaute Buslinien, die das Gebiet erschließen. Hr. Vogel gibt eine gestaffelte Geschossflächenanzahl von zwei bzw. drei Geschossen  an.

 

Der Bebauungsplan erhält die zustimmende Kenntnisnahme bei einer Enthaltung eines Bezv. der Fraktion der FDP.


 
 

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