Auszug - "Gendersprach - einheitliche Regelungen im amtlichen Schriftverkehr" Besprechung auf Antrag der CDU Fraktion  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses Haushalt, Personal, Rechnungsprüfung und Beauftragte
TOP: Ö 9
Gremium: Haushalt, Personal, Rechnungsprüfung und Beauftragte Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Do, 01.09.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:03 - 18:25 Anlass: ordentlichen
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll

Bezv. Meißner erläutert den Tagesordnungspunkt. In Veröffentlichungen, Broschüren und anderen amtlichen Texten des BA Spandau wird unterschiedlich „gegendert“, es gibt diesbezüglich viele unterschiedliche Schreibweisen. Bezv. Meißner bittet darum, dass einmal dargestellt wird, wie dies im BA Spandau geregelt ist.

 

BzBm Dr. Brückner erklärt: Amts- und Gerichtssprache sind deutsch (VerwVfG § 23, GVG § 184). Die Bezirke sind keine selbständigen Gemeinden i. S. d. GG Art. 28(2). Sie sind daher grundsätzlich an die amtliche Rechtschreibung und alle Vorschriften gebunden, die Vorgaben für eine geschlechtergerechte Schreibweise enthalten.

 

Nach GGO I § 2(2) ist die sprachliche Gleichstellung von Männern und Frauen zu beachten. Dies soll primär durch geschlechtsneutrale Personenbezeichnungen und, wo dies nicht möglich ist, durch die Ausschreibung der jeweils weiblichen und männlichen Form geschehen. In Schriftsätzen, die sich an Einzelpersonen richten, ist die im Einzelfall jeweils zutreffende weibliche und männliche Sprachform zu verwenden“.

 

Bezv. Otti äußert sich kritisch zu den Äußerungen der BzBm. Er teilt ihre Ansichten nicht und stellt die Anwendung geschlechtergerechter Sprache generell in Frage.

 

BzBm Dr. Brückner verweist auf den Rat der Deutschen Rechtschreibung. Dieser hat in seiner Empfehlung vom 26.03.2021 sich dahingehend geäußert, dass allen Menschen mit geschlechtergerechter Sprache entgegnet werden soll und diese Menschen sensibel angesprochen werden sollen. Dies sei eine gesellschaftliche und politische Aufgabe, die nicht allein mit orthographischen Regeln und Änderungen der Rechtschreibung gelöst werden könne. Der Rat hat vor diesem Hintergrund nicht empfohlen, Gendersternchen, Genderdoppelpunkt oder andere verkürzende Formen aufzunehmen in das amtliche Regelwerk der Deutschen Rechtschreibung. Der Rat hat aber sehr deutlich gemacht, dass Menschen gendergerecht bzw. geschlechtergerecht angesprochen werden sollen.

 


 
 

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