Auszug - Berichte der Beauftragten  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses Haushalt, Personal, Rechnungsprüfung und Beauftragte
TOP: Ö 3
Gremium: Haushalt, Personal, Rechnungsprüfung und Beauftragte Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Do, 02.06.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:03 - 18:40 Anlass: ordentlichen
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll

Die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Fischer-Rosendahl, ist nicht anwesend.

 

Der Europabeauftragte, Herr Chmielorz, ist nicht anwesend.

 

Der Senioren- und Behindertenbeauftragte, Herr Lang, berichtet:

-          Der Herr Lang durfte am Fachausschuss des Rats der Bürgermeister zur Bauordnung teilnehmen und dort seine Stellungnahme gegen die Oberste Bauaufsicht verteidigen.

 

-          Herr Lang berichtet, dass sich eine Zusammenarbeit mit dem Deutschen Institut für Menschenrechte entwickelt hat. Thema: Umsetzung des Landesgleichberechtigungsgesetzes in den Bezirken.

 

-          Herr Lang weist auf ein womöglich wegweisendes Urteil zum Geschäftsmodell von E-Tretrollern hin.

 

-          Zusammen mit einigen Mitstreiter*innen arbeitet Herr Lang an einem Forderungskatalog zu Ausnahmeregelungen für Menschen mit Behinderungen bei KFZ-Zufahrtsbeschränkungen.

Herr Meissner bittet Herrn Lang um weitere Informationen zum Thema E-  Tretroller.

 

Herr Lang bedankt sich ausdrücklich für die Nachfrage und das Interesse. Das Verwaltungsgericht Münster hat das "Free-Floating-Modell" (= freies Abstellen von E-Tretrollern auf Gehwegen) ohne Nebenbestimmungen zum Schutz insbesondere von Menschen mit Behinderungen für rechtswidrig erklärt. Menschen mit Behinderungen und ihre Interessenvertreter*innen drängen seit längerem auch in Berlin auf solche Nebenbestimmungen und die Beteiligung bei deren Entwicklung.


Darüber hinaus, so Herr Lang, haben einige Ordnungsämter mit dem Umsetzen von E-Tretrollern begonnen, wenn diese zu Fuß Gehende gefährden oder behindern. Mit ihrem Versuch, die Betreiberfirmen über die Polizeigebührenordnung zu sanktionieren, sind die Ordnungsämter offenbar gescheitert. Womöglich könnte stattdessen in der Verwaltungsgebührenordnung durch SenUMVK die Voraussetzung für Sanktionen geschaffen werden.

 

Nachtrag von Herrn Lang: Gegebenenfalls könnte im Abschnitt VI Verkehrswesen der Verwaltungsgebührenordnung eine neue Tarifstelle ab 7101 hinzugefügt werden, z.B. mit dem Titel: Erstattung der Aufwendungen der Außendienstkräfte der bezirklichen Ordnungsämter für das Beseitigen von abgestellten Fahrrädern und Elektrokleinstfahrzeugen, die zu Fuß Gehende gefährden oder behindern. Über die bei SenUMVK angesiedelte AG Menschen mit Behinderungen wurde bereits eine entsprechende Anfrage gestartet.


 
 

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