Auszug - Bebauungsplan 5-121 für das Grundstück Obermeierweg 18 und den Obermeierweg zwischen Havel und der Verlängerung der südlichen Grundstücksgrenze Obermeierweg 18 sowie eine Teilfläche der Havel und eine Teilfläche der Spree im Bezirk Spandau - Erklärung der Planreife gemäß § 33 Abs. 1 BauGB   

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses Stadtentwicklung
TOP: Ö 6
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Di, 05.04.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 Anlass: ordentlichen
Raum: als Videositzung via BigBlueButton
Ort:
 
Wortprotokoll

BezStR Schatz gibt eine Erläuterung zum Bebauungsplan 5-121 für das Grundstück am Obermeierweg und erklärt, dass hier nun eine Planreife erreicht sei.

 

Auf Nachfrage durch den Ausschussvorsitzenden erklärt Herr Vogel den Begriff der „Planreife“. Das Baugesetzbuch sieht die Möglichkeit der Planreife bei Zulässigkeit des Bauvorhabens während der Planungsstellung vor. Das BA hat diese Möglichkeit ausgewählt, damit eine weitere Verzögerung in der Umsetzung des Bauvorhabens vermieden wird. Ist die Planreife erst einmal erklärt, ist nur noch die Festsetzung des Bebauungsplans zu erfolgen.

 

Die Planungsreife wird einstimmig zur Kenntnis genommen.

 

(Bezv. Unger hat die Sitzung vorzeitig verlassen müssen und hat sich somit nicht an der Abstimmung beteiligt.)


 
 

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