Auszug - Bebauungsplan 5-109 „Insel Gartenfeld“ für das Gelände auf der Insel Gartenfeld westlich der Gartenfelder Straße, zwischen Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal (Hohenzollernkanal) und Alter Berlin-Spandauer Schifffahrtskanal sowie für eine Teilfläche des Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanals und eine Teilfläche des Alter Berlin-Spandauer Schifffahrtskanals sowie für Teilflächen der Rhenaniastraße des Bootshauswegs, des Grützmachergrabens und für eine Teilfläche des Saatwinkler Damms im Bezirk Spandau, Ortsteile Siemensstadt und Haselhorst - Information über das Ergebnis der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB   

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses Stadtentwicklung
TOP: Ö 5
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 05.04.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 Anlass: ordentlichen
Raum: als Videositzung via BigBlueButton
Ort:
 
Wortprotokoll

BezStR Schatz präsentiert den Bebauungsplan 5-109 für das Gelände auf der Insel Gartenfeld. Es ist geplant, dort ca. 3.700 Wohnungen entstehen zu lassen. Dieses Bauvorhaben existiert im Bezirk schon seit mehreren Jahren.

 

Herr Bosselmann steht für Fragen und näheren Erläuterungen ebenfalls zur Verfügung.

 

BezStR Schatz führt aus, dass sich derzeit eine Änderung zur Bauplanung abzeichne. Es handele sich hier zum einen um den möglichen Bau einer Brücke zur Rhenaniastraße. Desweiteren zeichne sich eine Änderung im Gewerbebereich ab, wo eine Hotelnutzung derzeit geprüft wird. Das Beherbungsgebiet sollte ursprünglich an einer anderen Stelle des Gebiets platziert werden.

 

Auf Nachfrage erklärt BezStR Schatz, dass der ÖPNV in den Bauplanungen stets berücksichtigt wurde. In Aussicht gestellt wird hier erneut die geplante Inbetriebnahme der „Siemensbahn“ ab dem Jahr 2029. Die zuvor erwähnte Brücke an der Rhenaniastraße ist zur Nutzung für den ÖPNV vorgesehen.

 

Auch wird erklärt, dass für das geplante Hotel ausreichend Parkplätze und Anfahrtswege eingeplant sind.

 

Der Bebauungsplan wird einstimmig billigend zur Kenntnis genommen.


 
 

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