Auszug - Berichte der Beauftragten  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses Haushalt, Personal, Rechnungsprüfung und Beauftragte
TOP: Ö 3
Gremium: Haushalt, Personal, Rechnungsprüfung und Beauftragte Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Do, 07.04.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:20 Anlass: ordentlichen
Raum: als Videositzung via BigBlueButton
Ort:
 
Wortprotokoll

Frau Fischer-Rosendahl (Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte) berichtet:

-          Die Aktionen zum diesjährigen „Frauenmärz“ sind beendet.

-          In einem Gespräch am 07.04.2022 mit der Berliner Staatssekretärin für Gesundheit und Gleichstellung wurde die wissenschaftliche Analyse der Bezirke bezüglich der Sozialen Infrastruktur vorgestellt. Anhand der Analyse ist festzustellen, dass der Bezirk Spandau bezogen auf die Soziale Infrastruktur schlecht abschneidet. Es ist zu hoffen, dass besonders für den Bereich der Fraueninfrastruktur künftig Verbesserungen vorgenommen werden.

 

Herr Chmielorz (Europabeauftragter) berichtet:

-          Ausschreibung LoGo! Europe für Beschäftigte des BA – Fachkräfteaustausch zur Stärkung der Europa- und Interkulturellen Fähigkeit der Berliner Bezirke erfolgt (Frist für Bewerbungen 25.04.2022)

-          Ausstellung „EU Women“ wird in Spandau gezeigt – ab 13.06.2022 (Bezug: Drks. 0175/XXI) – geplant, nach Übergabe aus dem BA Reinickendorf

-          Hinweis Veranstaltung „BVV meets Europe“, in Kooperation der EuropaUnion, EAB und der LAG EU-Beauftragte der Bezirke am 24.05.2022, 18.00 – 20.00 Uhr (Einladung erging inzwischen an Fraktionen und Bezirksverordnete per Mail über das BVV Büro zur Weiterleitung)

-          Mitteilung über den fortlaufenden Prozess zur Erneuerung und Fortschreibung des Aktionsplanes und der Handlungsfelder sowie der Geschäftsordnung im Rahmen der Anpassung des Bezirklichen Bündnis für Wirtschaft und Arbeit (BBWA) an die neue Förderperiode ESF+. Ebenfalls der Hinweis auf die neue Zusammensetzung der Steuerungsrunde BBWA. Hier wird die Geschäftsstelle BBWA auf die Fraktionen und Bezirksverordneten zukommen.

 

Herr Lang (Beauftragter für Menschen mit Behinderung) berichtet:

1. Fußverkehr versus Radverkehr

- Umsetzung des Radverkehrsplans mit Vorfestlegungen zu Gunsten des Radverkehrs und zu Lasten des Fußverkehrs bereits ab diesem Jahr, während die Arbeit am Fußverkehrsplan erst in diesem Jahr beginnt; Harmonisierung beider Planwerke offenbar frühestens 2029,

- Radverkehrsgremien tagen bereits seit ca. 2 Jahren auf Landes- und Bezirksebene; erst seit 25.11.21 Fußverkehrsgremium auf Landesebene, bisher kaum bezirkliche Fußverkehrsgremien,

- Beteiligung von Menschen mit Behinderungen bei nachgelagerten Planwerken stets ungewiss (Beteiligung muss häufig erst erkämpft werden, Hinweise finden selten Beachtung, in der Regel keine qualifizierten Rückmeldungen vom Senat),

- strikte bauliche Trennung von Fußverkehr und Radverkehr aus Sicherheitsgründen zwingend notwendig; leider schließt auch der neue Entwurf der AV Geh- und Radwege gemeinsame Geh- und Radwege nicht aus,

- Radverkehr in Grünanlagen und verkehrsberuhigten Bereichen gefährdet zu Fuß Gehende und führt zu Rückzugsverhalten von Menschen mit Behinderungen; dies steht im Widerspruch zu § 3 Mobilitätsgesetz ("Mobilität für alle"),

- Führung von Radschnellverbindungen durch den Ein- und Ausstiegsbereich an Bushaltestellen hoch unfallträchtig; Verstoß u.a. gegen § 10, Abs. 3 MobG BE („Vision Zero“).

 

2. E-Tretroller

- Fahren und „wildes“ Abstellen auf Gehwegen gefährden zu Fuß Gehende,

- „Free-Floating-Modell“ ohne Sondernutzungserlaubnis und Nebenbestimmungen vermutlich Verstoß gegen § 11, Abs. 2 BerlStrG („Erlaubnis soll versagt werden, wenn behinderte Menschen durch die Sondernutzung in der Ausübung des Gemeingebrauchs erheblich beeinträchtigt würden“),

- Sondernutzung und Nebenbestimmungen offenbar frühestens zum 1.9.22; Nebenbestimmungen zudem womöglich erst ab 1.9.23 wirksam,

- Ordnungsämter könnten ggf. auf Grundlage von § 1 StVO („gegenseitige Rücksichtnahme, keine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmender“) ahnden, schaffen es jedoch aufgrund von Personalmangel nicht

 

3. Beschränkungen des motorisieren Individualverkehrs

Zufahrtsbeschränkungen und der z.T. geplante erhebliche Wegfall von Stellplätzen (u.a. für Radschnellverbindungen) benachteiligen Menschen, die aufgrund einer Behinderung zur Fortbewegung auf ein KFZ angewiesen sind; dies steht im Widerspruch zum Mobilitätsgesetz (s.o.).

 

Die Bezirksverordneten haben keine Rückfragen.


 
 

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