Auszug - Solidarfonds für Aufholarbeit Überwiesen in der 044. BVV am 02.12.2021 Mitberatung für den Ausschuss HPR
Bezv. Billerbeck eröffnet die Diskussion und erklärt, dass der Ausschuss für diesen Antrag nicht zuständig sei, da er wohl eher in die Ausschüsse Schule und Inklusion sowie Jugendhilfe gehöre. Bezv. Düren entgegnet, dass der Antrag beraten werden sollte, da die Mitberatung des Ausschusses Soziales vorgesehen sei. Bezv. Gellert, Vorsitzender des Ausschusses Jugendhilfe, sieht die Zuständigkeit nicht im Jugendhilfeausschuss. Dem widerspricht BezStR Hanke. Bezv. Billerbeck erklärt, dass sich der Ausschuss für nicht zuständig erklären sollte, den Antrag aber mit folgendem Zusatz an die Ausschüsse Schule und Inklusion sowie Jugendhilfe weitergeben sollte: „Der Sozialausschuss erklärt sich für diesen Antrag für nicht zuständig, unterstützt ihn aber in der Sache und bittet um Überweisung in die Ausschüsse Schule und Inklusion und Jugendhilfe zur Mitberatung für den HPR-Ausschuss.“
Dies wird einstimmig beschlossen. |
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