Auszug - Klimanotlage in Spandau - überwiesen aus der 38. BVV am 13.05.2020 unter Mitberatung BVG - Mitberatungsprotokoll BVG anbei - vertagt in Sitzung am 05.10.2020 (Sitzung abgesagt)  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Rechnungsprüfung und Beauftragte
TOP: Ö 12
Gremium: Haushalt, Personal, Rechnungsprüfung und Beauftragte Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 05.11.2020 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:19 Anlass: ordentlichen
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
1720/XX Klimanotlage in Spandau
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bü'90/Die Grünen u. Linksfrakt.BzBm Dr. Brückner
Verfasser:BzBm Dr. Brückner 
Drucksache-Art:Gemeinsamer AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
 
Wortprotokoll

Der Antrag lag dem Ausschuss Bauen, Verkehr und Grünflächen in seiner Sitzung am 14.09.2020 vor. Der BVG-Ausschuss hat den Antrag mit einer Änderung angenommen.

 

Der geänderte Antragstext lautet:

Das Bezirksamt wird beauftragt, im Bezirk Spandau die Klimanotlage festzustellen und über den Rat der Bürgermeister*innen die anderen Bezirke aufzufordern, ebenfalls die Klimanotlage festzustellen.

Das Bezirksamt wird beauftragt, nachstehende Maßnahmen zur Beschleunigung der bestehenden Berliner Klimaziele schnellstmöglich einzuleiten:

 

A) Bezirkliches Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzept

Das Bezirksamt wird aufgefordert, seine Vorbildfunktion nach § 6 Energiewendegesetz Berlin (EWG Bln) wahrzunehmen. Dazu gehören nach § 9 EWG Bln die Erstellung von bezirklichen Energie- und CO2-Bilanzen sowie Ziele und Maßnahmen, mit denen die Berliner Klimaziele (§ 3 Abs.1 EWG Bln) im Bezirk erreicht werden sollen. Die bezirklichen Energie- und CO2-Bilanzierungen sowie Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen (§ 12 EWG Bln) werden in einem bezirklichen Konzept zusammengefasst, dass vom Bezirksamt unverzüglich zu beauftragen ist. Zur Koordinierung der Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen ist, wie in vielen anderen Bezirken bereits erfolgt (vgl. Abgeordnetenhaus-Drucksache 18/19978), schnellstmöglich die bislang befristet angestellte Klimaschutzmanagerin zu entfristen.

Zur Umsetzung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen und dem Erstellen bezirklicher Energie- und CO2-Bilanzen müssen in allen Fachämtern mit klimarelevanten Aufgaben jeweils zumindest eine zusätzliche Personalstelle mit entsprechendem Fachwissen und entsprechende finanzielle Mittel für erforderliche Investitionen und Umsetzungskosten bereitgestellt werden. Dies ist in den nächsten Haushaltsverhandlungen zu berücksichtigen.

 

B) Klimaneutrale Energieversorgung von Neubauten

Für alle Neubauten sollte zukünftig eine in der Jahresbilanz möglichst klimaneutrale

Energieversorgung mit möglichst hohem Anteil lokal verfügbarer regenerativer Energien nachgewiesen werden. Weiter soll für alle Neubauten nachgewiesen werden, welche Optimierungsmöglichkeiten bei den sogenannten „grauen Emissionen“ (Emission durch die Herstellung von Baustoffen und die Erstellung der Gebäude) bestehen. Dabei ist zu prüfen, ob sich durch die klimaneutralen Maßnahmen ein Zielkonflikt zur Realisierung sozialverträglicher Mieten ergibt. Im Einzelfall ist eine Abwägung zu treffen. Beim Senat soll sich das Bezirksamt für eine klimaschutzorientierte Novelle der Bauordnung einsetzen.

 

C) Mobilität im Bezirk Spandau

Das Bezirksamt soll ab 2030 keine eigenen Fahrzeuge mehr mit fossilen

Verbrennungsmotoren einsetzen. ÖPNV, Rad- und Fußverkehr im Bezirk soll mit Priorität verbessert und durch ständige Fortschreibung ausgebaut werden. Durch Einbindung des ÖPNV in die Planungen (Umweltverbund) soll die Attraktivität alternativer Mobilität zum Autoverkehr gesteigert werden.

 

D) Energiemanagement für städtische Gebäude

Bis Ende 2021 ist der BVV gem. § 9 Abs. 1 EWG Bln eine Liste aller bezirkseigenen

Gebäude vorzulegen, aus der a) der aktuelle Energiebedarf,

b) die erforderlichen Maßnahmen für einen klimaneutralen Betrieb ab 2030,

c) der Sanierungsstart,

d) der Zeitraum für die geplanten energetischen Sanierungsmaßnahmen,

e) die abgeschätzten Klimaentlastungen und

f) durch die Sanierung entstehenden Kosten und Einsparungen hervorgehen.

Das Bezirksamt wird aufgefordert, unverzüglich gemäß § 16 Abs. 2+3 EWG Bln bei allen bezirkseigenen Gebäuden zu prüfen, ob auf den Dächern bzw. an Fassadenflächen und/oder anderen geeigneten Orten Photovoltaikanlagen und/oder solarthermische Anlagen installiert werden können. Bei positivem Prüfergebnis soll die Installation der Photovoltaikanlagen oder solarthermischen Anlagen durch eine sogenannte “Inhouse-Vergabe“ an die Berliner Stadtwerke erfolgen.

 

E) Prüfung der Klimawirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen

Das Bezirksamt wird aufgefordert, jeden seiner Beschlüsse unter einen Klimavorbehalt zu stellen und die Auswirkungen auf das Klima abzuschätzen. Das Bezirksamt prüft bei allen Entscheidungen die Klimarelevanz und bevorzugt Lösungen, die die gesetzlich vorgeschriebene Reduktion der Emissionen bewirken und positive Auswirkungen auf das Klima, die nachhaltige Entwicklung und Umwelt haben.

Bei allen Bezirksamts- und BVV-Beschlüssen soll Klimaschutz oberste Priorität haben. Der BVV ist spätestens zum Ende des ersten Quartals des Folgejahres ein Bericht über die Klimawirkung der Bezirksamtsbeschlüsse des Vorjahres vorzulegen.

 

F) Einhaltung der UN-Nachhaltigkeitsziele (SDGs Sustainable Development Goals)

Das Bezirksamt wird angehalten, bei Maßnahmen und Aktivitäten, über die es entscheidet, die Auswirkungen auf die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) zu prüfen. Dies soll im Zuge der Klimarelevanzprüfung von BA-Beschlüssen anhand von ausgewählten Indikatoren geschehen. Für die fachliche Prüfung sind zusätzliche personelle Ressourcen bereitzustellen.

 

G) Nachweise und zusätzliche Aktivitäten

Alle zwei Jahre weist das Bezirksamt die Umsetzung der im bezirklichen Klimaschutz und Klimaanpassungskonzept vorgesehenen Maßnahmen und die Erreichung der Klimaziele nach § 3 Abs. 1 EWG Bln nach.

Soweit die festgelegten Maßnahmen absehbar nicht zur Einhaltung der Klimaziele ausreichen sind zusätzliche Aktivitäten zu ergreifen.

 

Der Änderungsantrag wird auch vom Ausschuss Haushalt, Personal und Rechnungsprüfung genehmigt.

 

Gegenstimmen:

2 Bezv. der AfD-Fraktion


 
 

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