Auszug - Mieterschutzinformation für neu Zuziehende - überwiesen aus der 34. BVV (04.12.2019)
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Bezv. Leschewitz erläutert den Antrag.
Bezv. Meissner sieht keine Notwendigkeit für eine im Antrag geforderte Mieterschutzinformation. Er schlägt jedoch einen geänderten Antragstext vor.
BezStR Machulik stellt fest, dass im Bezirk Spandau nicht ausreichende Kapazitäten vorhanden seien, um juristisch eindeutige und klare Formulierungen der Senatsverwaltung bzw. des Abgeordnetenhauses in Bezug auf die sog. Mietpreisbremse und eine Mieterberatung den Spandauer Einwohner/innen anbieten zu können.
Bezv. Leschewitz ist bereit, den geänderten Antragstext der Fraktion der CDU anzunehmen. Der geänderte Text lautet: „Das Bezirksamt wird beauftragt, in den Spandauer Bürgerämtern aktuelle Mitteilungen zum Mieterschutz auszulegen.“
Der Änderungsantrag wird einstimmig angenommen. |
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