Auszug - Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben mit Ausgleich gem. § 37 Abs. 7 LHO bei Kapitel 3910, Titel 54010 (45.000€)  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Rechnungsprüfung und Beauftragte
TOP: Ö 15
Gremium: Haushalt, Personal, Rechnungsprüfung und Beauftragte Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 06.06.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:55 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 201
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
1222/XX Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben mit Ausgleich gem. § 37 Abs. 7 LHO bei Kapitel 3910, Titel 54010 (45.000€)
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzBm KleebankHaushalt, Personal, Rechnungsprüfung und Beauftragte
Verfasser:Haß 
Drucksache-Art:Vorlage - zur Beschlussfassung -Beschlussempfehlung
 
Wortprotokoll

Auf Wunsch der Fraktion der CDU werden die Tagesordnungspunkte TOP 15 – 19 gemeinsam behandelt.

 

Herr Koza erläutert, warum diese Tagesordnungspunkte gemeinsam behandelt werden sollen. Seines Erachtens liegt eine gemeinsame Problematik zu Grunde. Es geht um die Überschreitungen überplanmäßiger bzw. außerplanmäßiger Ausgaben sowie um Mehrausgaben.

Lt. AVO zur LHO § 37 (2.1) ist der Bezirk verpflichtet, bei Haushaltsüberschreitungen die nachträgliche Genehmigung durch die BVV und das Abgeordnetenhaus einzuholen. Nach diesen Vorgaben ist Herrn Koza nicht nachvollziehbar, aus welchem Grund den HPR-Ausschussmitgliedern Vorlagen zur Kenntnisnahme zugeleitet wurden. Dies wäre ein Verstoß gegen die Bestimmungen des Landes Berlin.

 

Herr Benad erläutert:

Die Anträge DS 1222/XX sowie 1271/XX sind Vorlagen zur Beschlussfassung (überplanmäßige Ausgaben).

Die Anträge DS 1288/XX, 1289/XX sowie 1290/XX sind Vorlagen zur Kenntnisnahme (Mehrausgaben).

 

Bzbm Kleebank erklärt nach Diskussion, dass bei diesen Verfahren (TOP 15 – 19) alles rechtlich einwandfrei ist und weist darauf hin, dass auch in den letzten Jahren stets so praktiziert wurde, wie es in den Anträgen, die es zu behandeln gibt, vorgesehen ist.

 

Der Antrag 1222/XX wird einstimmig genehmigt.


 
 

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