Auszug - Shishabars Spandau Bericht des Bezirksamtes: Anzahl der Bars im Bezirk mit und ohne Ausschankgenehmigung (Einhaltung FSK, Lizenzen, Brandschutz, Kontrollen, Verstöße und Folgen)  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten
TOP: Ö 4
Gremium: Bürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Do, 21.03.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 17:56 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll

Herr Korus erläutert zum Thema.

 

BzStR Machulik weist darauf hin, dass genau zu diesem Thema eine kleine Anfrage an das Bezirksamt gestellt wurde, die in wenigen Wochen schriftlich beantwortet wird. Dennoch nimmt der BzStR Stellung und gibt Auskunft.

 

-          Für erlaubnisfreie Gaststätten, zu denen Shisha Bars gehören, gibt es keine statistischen Erhebungen.

-          Shisha Bars mit Ausschankgenehmigung gibt es im Bezirk Spandau nicht.

-          Gewerbeamt, Jugendschutzkontrollen sowie das LKA kontrollieren gelegentlich und nach Hinweis Shisha Bars. Das BA ist bemüht, bei den genannten Stellen Informationen zu erhalten, die über die Anzahl von Einsätzen Auskunft geben.

-          2017: 45 Kontrollen der Shisha Bars

2018: 39 Kontrollen der Shisha Bars

2019 bislang: 33 Kontrollen der Shisha Bars (weitere Kontrollen werden in diesem Jahr folgen)

-          Derzeit nicht kontrolliert wird, in Abstimmung mit der Polizei, der Monoxidgehalt. Keine Möglichkeit für Messungen, da keine mobilen Monoxidmeßgeräte vorhanden sind. Eine Anschaffung entsprechender Geräte ist geplant.

-          Keine Kenntnis über Videoleinwände über die FSK-eingeschränkte Filme laufen.

-          Bei Feststellung einer Straftat wird entsprechend gehandelt. 

 

Herr Korus erkundigt sich nach der Durchführung koordinierter Kontrollen. Der BzStR ist der Ansicht, dass die Art und Weise, wie derzeit mit Hilfe von Gewerbeamt, Polizei etc. kontrolliert wird, ausreichend ist. Anwesenheit der Bauaufsicht ist nicht notwendig.

 

Herr Meissner erbittet Sachstand zum geplanten Teeladen, der am Kolk entstehen soll. Der BzStR bestätigt diese Planung und sagt zu, eine genaue Prüfung des Vorhabens vorzunehmen.

 

Auf Nachfrage gibt der BzStR Auskunft über die Anschaffung von mobilen Monoxidmeßgeräten. Jeder Polizeiabschnitt des Bezirkes müsste ein Gerät erhalten, also drei Stück für den Bezirk Spandau. Nutzung muss vorab geklärt sein.

 

Ebenfalls gibt der BzStR Auskunft, dass es auf Bundesebene Bestrebungen gibt, bundeseinheitliche Regelungen der Kontrolle von Shisha Bars zu erlassen (Dauer: 5 -6 Jahre). Ohne Bundesgesetz kann kein Landesrecht geschaffen werden. Bis zur einheitlichen Lösung müssen mobile Meßgeräte, wie oben beschrieben, zum Einsatz kommen.

 


 
 

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