Auszug - Bebauungsplan 5-97 VE für das Grundstück Grünhofer Weg 30 im Bezirk Spandau - Information über das Ergebnis der Rechtsprüfung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Herr Marten erläutert das Ergebnis der Rechtsprüfung. Es wurde mitgeteilt, dass der Verzicht auf die Mietpreis- und Belegungsbindung nicht ausreichend städtebaulich begründet wäre. Aus diesem Grund wird die Mietpreis- und Belegungsbindung jetzt im Bebauungsplan berücksichtigt. Zweiter Beanstandungspunkt war, dass die textliche Festsetzung 6 unklar und widersprüchlich wäre. Sie würde sich nur auf Verkehrslärm und nicht wie geboten auf Gewerbelärm beziehen. Den Bedenken der Senatsverwaltung folgend wird sie überarbeitet und dahingehend geändert, dass die im Land Berlin für diese Fälle übliche textliche Festsetzung angewendet wird.
Da diese Änderungen Auswirkungen haben, wurden die betroffenen Ämter und der Eigentümer erneut beteiligt. Diese haben der Änderung zugestimmt.
Im nächsten Schritt wird die zweite Rechtsprüfung eingeleitet. Voraussichtlich kann dem Ausschuss im September 2018 die Planreife vorgestellt werden.
Nach einer kurzen Debatte, an der sich Herr Marten, Bezv. Werner und Bgd. Sommer beteiligen, nehmen die Mitglieder des Ausschusses die Information einstimmig zur Kenntnis.
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