Auszug - Seniorinnen und Senioren vor Verdrängung schützen - Großsiedlung An der Kappe durch Milieuschutz erhalten (Antrag Senioren vom 13.02.2018) - überwiesen in der 18. BVV-Sitzung am 25.04.2018
Frau Vogel begründet Ihren Antrag unter Bezugnahme auf das in der Generationen-BVV verlesene Skript.
Bezv. Christ schlägt vor, das bereits in Auftrag gegebene Grobscreening abzuwarten und erst dann über eine Erhaltungssatzung zu entscheiden. Aus diesem Grund beantragt sie im Namen ihrer Fraktion die Vertagung des Antrages.
Im Rahmen der Debatte, an der sich BezStR Bewig, die Bezirksverordneten Werner, Anders, Bittroff und L. Leschewitz beteiligen, erläutert BezStR Bewig, dass in der derzeitigen Phase der Erarbeitung eines Grobscreenings keine konkreten Maßnahmen getroffen werden können. Um beispielsweise Veränderungssperren zu verhängen, müssen die vertiefenden Untersuchungen mindestens begonnen haben. Das heißt, es müssen Erkenntnisse vorliegen. Es ist zu berücksichtigen, dass bestimmte Maßnahmen einen Eingriff in Eigentumsverhältnisse u. Ä. darstellen. Aus diesem Grund müssen diese auf einer rechtssicheren Basis beruhen. Es ist ein gängiges Verfahren, zunächst ein Grobscreening für den gesamten Bezirk zu machen. Im Ergebnis wird beraten, ob es Hinweise gibt, die eine vertiefende Untersuchung erfordern. Das wäre der nächste Schritt, um ggf. eine Erhaltungssatzung festzulegen.
Die Mitglieder des Ausschusses kommen einstimmig überein, den Vertagungsantrag der Fraktion der CDU anzunehmen. |
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