Auszug - Radverkehrszeiten in der Altstadt an die des Lieferverkehrs anpassen (Antrag der Fraktion Bü‘90/Die Grünen vom 22.05.2017) - überwiesen in der 17. BVV-Sitzung am 21.03.2018 (über BüO) - vertagt in der 17. Sitzung BVG am 17.04.2018 - vertagt in der 18. Sitzung BVG am 15.05.2018
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Der Vorsitzende erläutert, dass der Fahrradverkehr in der Altstadt bis 9:00 Uhr erlaubt ist und der Lieferverkehr bis 11:00 Uhr.
Bezv. Anders bittet um Vertagung des Tagesordnungspunktes, weil die Fraktion der SPD das Ergebnis des vorhergehenden Antrages abwarten möchte, um nicht Ergebnisse des vorigen Antrages evtl. zu konterkarrieren.
Bezv. Beckmann merkt an, dieser Inhalt dieses Antrages mag zwar zunächst wie eine Ungleichbehandlung aussehen, aber hier stellt sich die Frage, wann in der Altstadt der Fußgängerverkehr ist. Ein Radfahrer ist von hinten für einen Fußgänger wesentlich schwerer zu erkennen als ein Lieferwagen. Daher hält er es unter Umständen für gerechtfertigt, dass der Lieferverkehr länger erlaubt ist.
Nach den Ausführungen der Bezv. Zeidler und Christ kommen die Mitglieder gegen 3 Stimmen (2 Bezv. der Fraktion der AfD, 1 Bgd. der Fraktion der AfD) überein, den Tagesordnungspunkt zu vertagen. |
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