Auszug - Bebauungsplan 5-73 für eine Teilfläche der Wasserstadt Berlin-Oberhavel zwischen Schwielowseestraße, Daumstraße, Pohleseestraße und Havel im Bezirk Spandau, Ortsteil Haselhorst
- Erklärung der Planreife gemäß § 33 Abs. 1 BauGB für die
allgemeinenWohngebiete WA1, WA2 und WA3 mit
Ausnahme der Grundstücke Schwielowseestraße 15/29
(Baufelderbezeichnung laut Gewobag: 13, 14 und 17)
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BezStR Bewig erläutert den aktuellen Stand des Planungsverfahrens. Die Senatsverwaltung bestätigt grundlegend die Planreifen, doch Mietpreis- und Belegungsbindung muss vereinbart werden, bei Nichterfolgen droht der Entzug des B-Plans. Die Mitglieder des Ausschusses beschließen die Planreife des Bebauungsplans 5-73.
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