Auszug - Keine sachgrundlosen Befristungen im Bezirksamt (Beschlussempfehlung HPR vom 07.12.2018 zum Antrag der Linksfraktion vom 17.09.2017) - rücküberwiesen in der 15. BVV-Sitzung am 24.01.2018 gem. § 24 Abs. 5 GO
Bezv. Lechewitz erklärt Antrag.
Bezv. Ziesak: Änderungsantrag auf „möglichst“.
BzBm Kleebank: Die Nutzung ist eher die Ausnahme: z.Zt. gibt es befristete Stellen, aber mit Perspektive auf unbefristet.
Bezv. Wilkening: Das BA soll Zeichen setzen für die Nichtnutzung der sachgrundlosen Befristung.
Bezv. Meißner: Für Einzelfälle soll die sachgrundlose Befristung aber erhalten bleiben!
Bezv.: Eine Änderung ist mit der GroKo nicht zu erwarten. Somit hier entscheiden.
Änderungsantrag: “Das Bezirksamt wird aufgefordert, bei Neueinstellungen und laufenden Vertragsverlängerungsverfahren ab sofort möglichst auf sachgrundlose Befristungen und die sogenannte “Befristung zur Erprobung“ nach §14 TzBfG (Teilzeit-und Befristungsgesetz) zu verzichten.“
EINSTIMMIG |
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