Auszug - Vorstellung des Arbeitsbereiches Unterhaltsvorschuss  

 
 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 23.01.2018 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 19:04 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll

Herr Schütz erläutert als Fachdienstleiter die Auswertung des Unterhaltsvorschussgesetzes im vergangenen Jahr. Im vergangenen Jahr gab es zum 01.07.2017 drei zusätzliche Personalstellen, die ausgeschrieben wurden. Später gab es zusätzliche 3 Stellen, so dass jeder Bezirk, egal welcher Größenordnung, 6 zusätzliche Stellen für den Unterhaltsvorschuss zugesprochen bekam. Es ist allerdings nicht einfach, Personal mit der entsprechenden Qualifikation und Berufserfahrung, die im Leistungsbereich sehr wichtig ist, zu bekommen.

 

Die Gruppenleiterin informiert die Mitglieder des JHA darüber, dass bisher Unterhaltsvorschuss bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres für eine Maximaldauer von 72 Monaten gezahlt wurde. Ab dem 01.07.2017 hat sich dies durch die Gesetzesausweitung verändert. Die Bezugsdauer von 72 Monaten wurde aufgehoben und der Unterhaltsvorschuss wird unter bestimmten Voraussetzungen jetzt bis zum 18. Lebensjahr bezahlt. Ob über das 12. Lebensjahr hinaus Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht, hängt davon ab, ob der alleinerziehende Elternteil oder das Kind selbst ALG II-Leistungen bezieht. Ab dem 15. Lebensjahr wird das bereinigte Einkommen des Kindes zugrunde gelegt.

 

Neben der Antragsflut durch die Gesetzesausweitung ab 01.07.2017 hat sich auch der  Unterhaltsvorschussbetrag ab 01.01.2018 erhöht. Bei der Auszahlung von Nichtstandardbeträgen müssen die Mitarbeiter/-innen die manuelle Bearbeitung vornehmen. Die umfängliche Arbeit der Mitarbeiter/-innen durch die Änderung des Gesetzes mit mehr Prüfaufwand und einer Verdreifachung der Antragstellung mit jetzt insgesamt 3.367 Anträgen im Jahr 2017 wird dargestellt. Derzeit sind 2.315 offene Anträge zu bearbeiten. Die Dauerauftragszahlungen im Unterhaltsvorschussbereich belaufen sich durchschnittlich auf 2400 Fälle. Im Dezember 2017 lagen die Fälle bei 2.598 und im Januar 2018 bei 2682.

 

Seit dem 01.12.2017 stehen drei erfahrene Sachbearbeiterinnen im Unterhaltsvorschuss nicht mehr zur Verfügung durch Pensionierung bzw. Wechsel in einen anderen Arbeitsbereich. Seit dem Bekanntwerden der Gesetzesausweitung wurden 5 Stellenbesetzungsverfahren durchgeführt. Die rechtzeitig durchgeführten Stellenbesetzungsverfahren haben gezeigt, wie schwer es ist, geeignetes qualifiziertes Personal zu finden und die Suche aller Unterhaltsvorschussstellen in Berlin erschwert dies. Drei Kollegen haben in 2017 den Dienst in der Unterhaltsvorschusskassen aufgenommen, eine am 02.01.2018 und weitere Dienstaufnahmen erfolgen am 15.03., 01.04. und 01.05.2018.

 

In der Unterhaltsvorschussstelle und in der Kosteneinziehung sind 17 Sachbearbeiter/-innen tätig, zum Teil in Teilzeit, so dass man auf ca. 14 Vollzeitäquivalente kommt, von der sich eine Kraft in Elternzeit befindet. Nach den Dienstaufnahmen der ausgewählten Kollegen wird eine Vollzeitäquivalente von 20,55 erreicht, davon sind 3 für die Kosteneinziehung enthalten. Es gibt derzeit keine verbindliche Aussage über die Fallzahlbelastung pro Mitarbeiter. Im Gespräch waren 225 Fälle pro Sachbearbeiter, aktuell im Gespräch sind 370 bis 400 Fälle.

 

Die SenBilJugFam hatte mit Schreiben vom 13.06.2017 für Spandau einen Bedarf von 9 Vollzeitaquivalenten als Mehrbedarf gesehen. Der Zeitraum für eine neue Bewilligung von Stellen für die Bezirke durch die Senatsverwaltung ist nicht bekannt.

 

Auf die Nachfrage des Bezv. Schulz nach den Überstunden und der Antwort, dass sich diese in Grenzen halten, da die Mitarbeiter auf ihre Gesundheit achten, hebt Herr Sablotny die sehr gut organisierte Arbeit und effektive Arbeit der Arbeitsgruppe hervor.

 

Die Mitglieder des JHA nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.


 
 

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