Auszug - Ideologiefreie Schulen in Spandau (Antrag der Fraktion der AfD v. 10.07.2017) - überwiesen in der 010. BVV-Sitzung am 19.07.2017
Bezv. Werner begründet den Antrag seiner Fraktion.
In einer Diskussion, an der sich Frau Lehmann, die Bezv. Hübner, Ahmadi, Düren, Beckmann und Wolf beteiligen sowie Bezv. Werner einige Erläuterungen zum Antrag gibt, kommt zum Ausdruck, dass das Neutralitätsgesetz für alle allgemeinbildenden Schulen gilt und die berufsbildenden Schulen im Gesetz verankert werden müssten. Dies ist auf Bezirksebene nicht möglich. Der Bezirk kann dem Land Berlin nicht sagen, dass sie sich an ihr eigenes Gesetz halten sollen. Im Gesetz ist alles geregelt und sollte es hier zu Verstößen kommen, dann kann auch gehandelt werden. Die Fraktion der CDU kann dem Antrag nicht zustimmen, jedoch müsste sie sich enthalten, weil sie nicht gegen die Einhaltung des Gesetzes ist.
Der Empfehlung des Bezv. Beckmann, den Antrag zurückzuziehen, kommt die Fraktion der AfD nicht nach.
Die Abstimmung ergibt bei 2 Ja-Stimmen (2 Bezv. der Fraktion der AfD), 7 Gegenstimmen (3 Bezv. der Fraktion der SPD, 1 Bezv. der Fraktion Bü‘90/Die Grünen, 1 Bezv. der Fraktion der FDP, 1 Bezv. der Linksfraktion, 2 Bgd. auf Vorschlag der Fraktion der SPD) und 4 Enthaltungen (3 Bezv. der Fraktion der CDU, 1 Bgd. auf Vorschlag der Fraktion der CDU) die Ablehnung des Antrages. |
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