Auszug - Bericht des Beirates für Menschen mit Behinderung
Herr Lang berichtet zu den Themen:
Baurecht bei privaten Geschäften - Nutzungsänderung mit Branchenwechsel Hier greift die Bauordnung und der neue Betreiber ist verpflichtet, barrierefreie Zugänglichkeit herzustellen. Das gilt nicht, wenn die Branche gleich bleibt. In der Vergangenheit ist es vorgekommen, dass bereits barrierefreie Geschäfte unwissender Weise wieder mit Barrieren gestaltet wurden. Dieses Problem ist nicht umfänglich lösbar. Wenn der Beirat von einem Betreiberwechsel ohne Branchenänderung Kenntnis erhält, wird der neue Betreiber vom Beirat darauf aufmerksam gemacht, dass die Barrierefreiheit - sofern sie bereits vorhanden ist - beibehalten werden muss. Dazu wird eine kostenlose Beratung bezüglich der Barrierefreiheit angeboten.
Der Beirat für Menschen mit Behinderung wird am 16.09.2017 beim „Sozialen, gesunden und internationalen Spandau“ vertreten sein.
Frau Braunert-Rümenapf ist seit 01.09.2017 die neue Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung.
öffentliche Toiletten Die Landesbeauftragte sowie die Bezirksbeauftragten haben erneut dafür gesorgt, dass die Mindestanforderungen an öffentlichen Toiletten (bauliche Barrierefreiheit) als unabdingbar in das Konzept aufgenommen wurden. |
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