Auszug - Bebauungsplan 5-95 für eine Teilfläche des Geländes südlich des Freudenberger Weges, westlich des Wittgensteiner Weges, nördlich des Eiserfelder Ringes und östlich des Weges zwischen Freudenberger Weg und Spekteweg im Bezirk Spandau, Ortsteil Haselhorst - Information über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 4 Abs. 4 BauGB  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 6
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 04.07.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:25 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

 

Herr Schulte erläutert einleitend den Bebauungsplan. Die Charlottenburger Baugenossenschaft ist mit dem Wunsch ans Bezirksamt herangetreten, eine Wohnflächenerweiterung vorzunehmen. Diesem Wunsch ist man in der XIX. Wahlperiode gefolgt und bauleitplanerisch tätig geworden.

 

Es gibt einen nördlichen und einen südlichen Baukörper. Eine klare Baukörperausweisung sowie eine flächenhafte Ausweisung wurde nicht gefasst, sondern ein so genanntes Baufenster gewählt. Damit wird sichergestellt, dass ein städtebaulicher Rahmen gegeben wird, der architektonische Akzentuierungen und Ausgestaltungen zulässt. Die Baugenossenschaft führt derzeit ein entsprechendes Architektur-Wettbewerbsverfahren durch. Dazu findet in der 29. Kalenderwoche die Preisrichtersitzung statt.

 

Der Baukörper im nördlichen Bereich erhält fünf Vollgeschosse und der südliche Baukörper acht. Nach jetzigem Stand entstehen insgesamt ca. 145 - 150 Wohneinheiten.

Vom 02.06. bis 07.07.2017 wurde die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Es sind insgesamt 33 Dienststellen beteiligt worden, von denen sich 28 zurück geäußert haben.

 

Aufgrund der Planung einer Tiefgarage und deren verkehrliche Anbindung musste der Geltungsbereich bis zum Freudenberger Weg erweitert werden.

 

Der Hinweis des Jugendamtes, Fachbereich Steuerung und Planung, (Anzahl Kita-Plätze) wird sich im städtebaulichen Vertrag wiederspiegeln.

 

Das Umwelt- und Naturschutzamt weist darauf hin:

 

      Das Gebiet liegt hinsichtlich der Versorgung mit öffentlichen Spielflächen in der Versorgungsstufe 1.

Stellungnahme des Bezirksamtes: Es werden 1 m² Netto-Spielplatzfläche öffentlich nachgewiesen. Dazu wird es Abstimmungen mit dem Fachamt geben und entsprechende Regelungen werden in den städtebaulichen Vertrag aufgenommen.
Bezüglich privater Spielplätze wird es im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens und im Architekturverfahren entsprechende Nachweise geben müssen.
 

      Durch die Neubebauung könnten möglicherweise Biotop-Verbindungen verloren gehen. Es wird eine Dachbegrünung angeregt.

Stellungnahme des Bezirksamtes: Die Biotop-Kartierung, die im Zuge dieses Bebauungsplanverfahrens nochmals erfolgt ist, weist keine schützenswerten Gebiete nach. Die Dachbegrünung ist städtebaulich nicht begründbar.
 

      Brutvogelbestand - geschützte Lebensstätten
Es wurde die Durchführung einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung für erforderlich gehalten.

Stellungnahme des Bezirksamtes: Dafür gab es die entsprechenden Aktualisierungen, die am 25.04.2017 abgeschlossen wurden. Sie werden im weiteren Verfahren mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt.

 

Seitens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt wird auf die erhöhte Lärmbelastung durch Fluglärm hingewiesen.

Hier kann auf die Schalldämmungsregeln der Energiesparverordnung NF verwiesen werden. Alle Anforderungen an Außenbauteile werden hinsichtlich des Schalldämmmaßes durch die NF erfüllt.

 

Die Wohnbauleitstelle der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt weist auf die Anwendung des Berliner Modells, insbesondere die 25 % Belegungsbindung für mietpreisgebundenen Wohnungsbau, hin.

Das Bezirksamt hat für diesen Standort ein Fachgutachten eines namhaften bundesweiten Büros erstellen lassen. Aus dem Gutachten geht hervor, dass es gerade für dieses Quartier aufgrund der Sozialdaten für völlig abträglich gehalten wird, eine entsprechende Sozialbindungsquote zu vereinbaren. Das Bezirksamt sieht aufgrund dieser Tatsache keine Rechtfertigung für eine städtebauliche Erforderlichkeit.

 

Für die Fraktion der SPD bringt Bgd. Sommer zum Ausdruck, die Information zur Nichtanwendung des Berliner Modells (Mietpreis- und Belegungsbindung) nicht zu akzeptieren.

 

Zur Frage des Bezv. Semler erläutern BezStR Bewig und Herr Schulte anhand des Bebauungsplanes, wie die Zufahrt zu den neuen Gebäuden erfolgen soll.

 

Im Weiteren geht BezStR Bewig auf die Aussage der Bgd. Sommer ein. Durch die Nichtanwendung des Berliner Modells könnte gerade in diesem Gebiet eine Umkehr zur derzeitigen sozialen Struktur erreicht werden. Zudem ist davon auszugehen, dass die Genossenschaft selbst an einer Durchmischung der Mieterschaft interessiert ist.

Er betont, dass insgesamt gesehen, das Berliner Modell grundsätzlich Anwendung findet. Es ist Grundlage der Arbeit. Im zur Rede stehenden Gebiet wird lediglich die Mietpreis- und Belegungsbindung nicht vorgenommen.

 

Herr Schulte erläutert, das Quartier ist im Sozialmonitoring - Gesamtkarte soziale Ungleichheit - unter dem Status 4 eingestuft. Dies ist der niedrigste Status, den das Sozialmonitoring in Berlin aufweist.

Die beauftragten Gutachter empfehlen dringend mehr wohntypologische Diversifizierung, weil in dem Gebiet eine sehr einseitige Sozialstruktur und eine sehr einseitige Wohntypologie bestehen.

Das Bezirksamt ist davon überzeugt, ohne Mietpreis- und Belegungsbindung ein Segment zu haben, was helfen kann, das Quartier zu stabilisieren.

Aus diesem Grund wird es für inhaltlich falsch gehalten, eine Sozial- und Belegungsbindung zu vereinbaren. Zudem fehlen aufgrund der Rahmendaten die rechtlichen Grundlagen, einen Eigentümer hierzu entsprechend zu verpflichten.

 

Im Namen der Fraktion der CDU begrüßt Bezv. Christ den Bebauungsplan.

 

An der weiteren Debatte beteiligen sich BezStR Bewig, die Bezirksverordneten Pochstein, Unger, Scheytt, Wieczorek und Semler sowie Bgd. Sommer.

 

Die zustimmende Kenntnisnahme erfolgt von3 Bezv. der Fraktion der CDU,

1 Bezv. der Fraktion der SPD,

1 Bgd. auf Vorschlag der Fraktion der SPD,

1 Bgd. auf Vorschlag der Fraktion der CDU.

 

Ohne die Mitteilung zum Berliner Modell nehmen folgende Mitglieder des Ausschusses die Informationen zur Kenntnis:

2 Bezv. der Fraktion der SPD

1 Bezv. der Fraktion Bündnis‘90/Die Grünen

1 Bezv. der Linksfraktion

2 Bezv. der Fraktion der AfD

1 Bgd. auf Vorschlag der Fraktion der SPD

1 Bgd. auf Vorschlag der Fraktion der AfD


Abstimmungsergebnis:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 B-Plan 5-95 (425 KB)    

 
 

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