Auszug - Besprechung der "Begehung Tiefwerder"  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Naturschutz
TOP: Ö 4
Gremium: Umwelt und Naturschutz Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 05.07.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:10 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll

 

Bezv. Liedtke bittet darum, dass im Vorfeld bei Verabredung von Außenterminen darüber gesprochen wird, um was es bei dem Außentermin geht. Bei diesem Außentermin ist es ihm unangenehm aufgefallen, dass einige Mitglieder des Ausschusses versucht haben, eine stadthistorische Führung zu gestalten.

 

Bezv. Koza äußert, dass eine Bootsfahrt verabredet wurde, die dann nicht stattfand. Weiterhin war irritierend, dass der Ausschussvorsitzende andere Wegstrecken vorschlug als das Bezirksamt und es an einigen Punkten historische Ausführungen gab. Es war bedauerlich, dass die Sitzung beendet wurde, ohne dass die Baulichkeiten angeschaut wurden.

Bezv. Koza bittet darum, dass künftig eine Abarbeitung stattfindet, für die der Ausschuss zuständig ist.

 

Nachdem der Antrag des Bezv. Werner für ein Rederecht des Herrn Hidde einstimmig beschlossen wird, entschuldigt sich Herr Hidde dafür, dass die Bootsfahrt, die er vorgeschlagen hatte, aufgrund seines Krankenhausaufenthaltes und aus versicherungstechnischen Gründen (persönliche Haftung, falls ein Mitglied des Ausschusses zu Schaden kommt) ausgefallen ist.

Herr Hidde führt zu den erwähnten Baulichkeiten aus, dass sich die Margareteninsel in einem Bereich außerhalb des Baulandes befindet. An zwei oder drei Stellen befinden sich auf privaten Grundstücken noch 70-80 qm große Lauben, die noch dauerhaft benutzt werden.

Diese Baulichkeiten sind rechtlich nicht in Ordnung.

Auch bei den Tiefwerder Wiesen besteht eine Landschaftsschutzverordnung aus den 50er und 60er Jahren, die die Regel vorgibt, dass Baulichkeiten verboten sind.

Schwarzbauten werden überall gebaut, die eigentlich nicht genehmigt sind. Dagegen muss rechtlich vorgegangen werden. Leider passiert dies aber nicht.

 

Auf die Nachfrage des Bezv. Koza, ob dem Bezirksamt bekannt ist, dass diese Baulichkeiten entgegen dem Baurecht existieren, antwortet BezStR Otti, dass dies bekannt ist und ein hohes Potenzial an Schwarzbauten besteht. Das Vorgehen des ehemaligen Stadtrates Röding, diese Dinge in den Griff zu bekommen, wird fortgeführt.

 

Frau Sorges ergänzt, dass unterschieden werden muss, welche Möglichkeiten auf Privatgrundstücke zuzugreifen, bestehen. Es besteht ein schnelleres Durchgriffsrecht bei Land im Besitz des Landes Berlin als bei Privatgrundstücken. Bei Privatgrundstücken muss intensiver viel rechtlich abgesichert werden.

Das Bezirksamt befindet sich momentan in direkter Abstimmung mit der Bauaufsicht, um zu sehen, bei welchen Grundstücken, aufgrund des Baurechtes, eine andere Art des Zugreifens stattfinden kann. Ein anderer Schutzgebietsstatus würde dabei helfen.

Gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz wird daran gearbeitet, dass die Naturschutzgebietsausweisung weiter vorangeht. Dabei kann der Bezirk aber nur zuarbeiten.

Die Senatsverwaltung verweist auf das Jahr 2018 bzw. 2019, bevor überhaupt eine Beschäftigung der Schutzgebietsausweisungen für ganz Berlin stattfinden wird.

Für ganz Berlin sind zwei Personen mit jeweils einer dreiviertel Stelle für Schutzgebietsausweisungen zuständig.


 
 

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