Auszug - Anmeldungen des Bezirks Spandau zum "Investitionsprogramm 2017 bis 2021"
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Nach einigen einleitenden Worten übergibt BzBm Kleebank den Ausschussmitgliedern ein Skript vom 06.04.2017 und erläutert die darin enthaltenen Änderungen zur Investitionsplanung 2017-2021.
In Beantwortung der Fragen der Bezirksverordneten Ziesak und Pochstein führt BzBm Kleebank aus, bei Maßnahmen an Sportanlagen, die nicht Sporthallen sind, wird versucht, diese schwerpunktmäßig aus dem Sportanlagensanierungsprogramm oder anderen Sonderprogrammen zu finanzieren. Die Prognosen der Schülerzahlen werden in jedem Jahr angepasst. In den letzten Jahren waren sie ansteigend. Dem wird Rechnung getragen, indem in dem erforderlichen Umfang zusätzliche Kapazitäten geschaffen werden. Er erklärt, die Investitionsplanung zeichnet nur einen Teil der Bausummen ab, die im Schulbereich investiert werden, und weist auf weitere Sonderprogramme hin. Die Darlehen SGB II sind im Bezirk sozusagen "durchlaufende Posten". Das sind Daten, die vom Jobcenter angemeldet werden.
BezStR Bewig ergänzt die Beantwortung. Im Bereich Tiefbau wäre es wünschenswert, mehr Mittel zur Verfügung zu haben, um Straßen schneller sanieren zu können. Den derzeitigen Sachstand kann man als einen guten Anfang bezeichnen, da es auch schon Zeiten gab, in denen keine Straßensanierungen durchgeführt werden konnten.
An der weiteren Beratung beteiligen sich BzBm Kleebank, Frau Lehmann, Herr Mularzyk, Herr Sablotny, die Bezirksverordneten Sonnenberg-Westeson, Haß, Werner und Pochstein.
Der Ausschuss kommt bei 1 Enthaltung (Bezv. der Fraktion der AfD) überein, der Vorlage - zur Beschlussfassung - mit den vom Bezirksamt vorgelegten Änderungen zuzustimmen. Der BVV wird folgende Beschlussempfehlung vorgelegt:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die Vorlage wird mit Änderungen (siehe Anlage) in folgender Fassung beschlossen:
Abstimmungsergebnis:
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