Auszug - Interkulturelle Qualifizierung der Verwaltung als Qualitätsmerkmal für den Bezirk (Antrag der Fraktion der SPD vom 20.02.2017) - überwiesen in der 05. BVV der XX. WP am 01.03.2017  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Rechnungsprüfung und Beauftragte
TOP: Ö 9
Gremium: Haushalt, Personal, Rechnungsprüfung und Beauftragte Beschlussart: vertagt
Datum: Do, 06.04.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:03 - 19:30 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
0117/XX Interkulturelle Qualifizierung der Verwaltung als Qualitätsmerkmal für den Bezirk
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDBzBm Kleebank
Verfasser:BzBm Kleebank 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
 
Wortprotokoll

 

Bezv. Ziesak verweist auf die zum Antrag abgegebene Begründung und bittet den Ausschuss um Zustimmung.

 

In Beantwortung der Fragen des Bezv. A. Meißner erklärt BzBm Kleebank, dass der Bezirk Spandau in einem breit angelegten Prozess ein Personalentwicklungskonzept aufgestellt hat. Es wurden und werden gezielte Führungskräfteseminare und -tagungen durchgeführt. Dadurch konnte eine sehr hohe Motivation, insbesondere bei den Führungskräften aber auch in der Belegschaft, erreicht werden. Das Personalentwicklungskonzept wurde von den Beschäftigtenvertretungen genehmigt. Dieses Konzept deckt sehr viele Bereiche ab, jedoch nicht alle. So ist auch der Bereich Interkulturelle Kompetenz bisher nicht im Rahmen des Konzeptes thematisiert worden. Aus Sicht des BzBm Kleebank ist dies auch nicht zwingend notwendig, da diesbezüglich keine größeren Defizite gesehen werden.

Es ist durchaus denkbar, dass bei der Fortschreibung des Personalentwicklungskonzeptes auch dieser betrachtet und ins Konzept aufgenommen wird. Zumal man sich dieser Thematik künftig verstärkt widmen sollte.

In Bezug auf Einstellungsverfahren kann gesagt werden, dass hier nicht systematisch diskriminiert wird. Was jedoch nicht heißt, dass sich nicht jemand diskriminiert fühlt. Aus diesem Grund muss man sich mit der Frage auseinandersetzen, wie Verfahren gestaltet werden können, damit die Gefahr diskriminierender Konstruktionen minimiert wird und auch deutlich wird, dass ein Scheitern im Bewerberverfahren ausschließlich in der Bestenauslese begründet ist.

 

Im Rahmen der weiteren kontroversen Diskussion, an der sich BzBm Kleebank, die Bezirksverordneten Ziesak, A. Meißner, Sonnenberg-Westeson, Beckmann und Werner beteiligen, führt BzBm Kleebank aus, dass interkulturelle Kompetenz Bestandteil jedes Anforderungsprofils in der Berliner Verwaltung ist. Er erläutert, Inhalt der interkulturellen Kompetenz ist nicht die Gleichbehandlung aller Personen unabhängig ihrer Herkunft. Vielmehr geht es darum, sich auf die Verschiedenheit der Menschen einzustellen. Das heißt, kulturelle Unterschiede zum Anlass zu nehmen, sich auf sein Gegenüber einzustellen und sich adressatengerecht zu verhalten.

 

Bezv. A. Meißner schlägt die Vertagung des Antrages vor, da seine Fraktion dem Antrag in vorliegender Fassung nicht zustimmen könnte. Dem Grundanliegen steht die Fraktion der CDU positiv gegenüber.

 

Für die Fraktion der SPD schließt sich Bezv. Ziesak dem Vorschlag an.

 

Der Ausschuss kommt einstimmig überein, dem Vertagungsantrag zuzustimmen.


 
 

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