Auszug - Aktuelles zum Thema Flucht und Asyl  

 
 
Öffentliche Sitzung des Integrationsausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Integrationsausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Mo, 20.03.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:04 - 18:16 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 201
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll

 

BzBm Kleebank teilt mit:

 

?      Die Tabelle der Verteilung auf die Bezirke der Unterbringung der Asylbewerber wird an die Mitglieder verteilt.

 

?      Der 4. April 2017 steht als Übergabetermin für den Standort eines Tempohomes am Oberhafen an den Träger SIN e. V. fest. Eine Informationsveranstaltung und einen Tag der offenen Tür wird vom Bezirksamt vorbereitet. Der Termin steht noch nicht fest.

 

Die Abfrage, auf die Nachfrage des Ausschusses, welcher Träger (Betreiber von Flüchtlingsunterkunft) im Bezirk Spandau, welche Kooperationen mit Partnern aus der Zivilgesellschaft hat, ergab eine einzige Antwort. Eine Nacharbeitung durch Herrn Segina blieb erfolglos. In der Sitzung mit den Leitungen der Unterkünfte, die regelmäßig stattfinden, wird dieses Thema nochmals angesprochen.

Bei der Zuarbeit der Stadtmission, in Bezug auf die Unterkunft Mertensstraße, muss noch geklärt werden, ob die Liste, die viele Details enthält, an den Ausschuss weitergereicht werden kann.

Dargestellt ist die Arbeit von rund 40 Vereinen und Initiativen oder auch offiziellen Dienststellen des Landes Berlin oder des Bundes. Der überwiegende Teil beschäftigt sich mit den Vermittlungen in Arbeit, in Praktika, in Ausbildung und Studium. Ein Teil der Kooperation richtet sich auf gesundheitliche Fragestellungen. Für die Mertensstraße besteht ein sehr umfassendes Kooperationsnetzwerk.

 

Auf die Nachfrage der Bgd. Franke, ob der Ausschuss einen Entschluss fassen könnte, dass den Bürgermeister bekräftigt, dass die Betreiber ihrer Verpflichtung nachkommen, öffentlich kundzutun wie sie mit der Zivilgesellschaft kooperieren, antwortet BzBm Kleebank, dass keine Kenntnis darüber besteht, inwieweit die Träger die Verpflichtung haben, ihre Netzwerke offen zu legen. Die Überprüfung der Einhaltung der vertraglichen Bedingungen, obliegt dem Vertragspartner LAGeSo bzw. jetzt dem Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF).

Diese Frage wird gegenüber dem LAF thematisiert.

 

Bezv. Korus fragt, in Bezug auf die Tempohomes, für welchen Zeitabschnitt der Träger eingesetzt wird, wie viele Plätze vorhanden sind und was passiert, wenn der Zeitabschnitt abgelaufen ist.

 

BzBm Kleebank antwortet, dass nach gegenwärtigem Kenntnisstand, eine Gemeinschaftsunterkunft mit einer Belegung von ca. 250 Plätzen vorgesehen ist. Bei einer Notunterkunft ist mit 500 Plätzen zu rechnen. Die Interimsausschreibung ist auf 6 Monate begrenzt. In dieser Zeit wird der Standort erneut mit der Möglichkeit ausgeschrieben, dass ein anderer Träger den Zuschlag für 6 Monate bekommen könnte. Nach Aussage des Landes sind die Tempohomes auf 3 Jahre befristet.

 

Die Nachfrage der Bezv. Wieczorek, ob etwas über die Personengruppen (Familien, Kinder usw.) bekannt ist, antwortet BzBm Kleebank, dass darüber nichts Näheres vorliegt.

 

Bezv. Hehn möchte in Bezug auf die Verteilung der Geflüchteten im Land Berlin wissen, wie die Zusammenarbeit bewertet wird.

 

BzBm Kleebank erklärt, dass die Zusammenarbeit besser sein könnte. Die Kommunikation mit dem LAF ist nach wie vor als nicht gut und nur als bedingt befriedigend einzuschätzen.


 
 

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