Auszug - Wollen wir Wassersport und Wassertourismus wirklich unterbinden? (Gem. Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der SPD, CDU, AfD und FDP vom 13.12.2016) - überwiesen in der 3. BVV am 14.12.2016 auf Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, AfD und FDP - vertagt in der 2. Sitzung am 15.02.2017
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Bezv. Werner weist daraufhin, dass der Antrag so wie er formuliert ist, überflüssig und nicht relevant ist, da er gegen geltendes Recht verstößt und auf den privatrechtlichen Streit Bezug genommen wird. Der Antrag muss nicht gestellt werden, wenn die Stegnutzung, der Bestand erhalten bleibt.
Bezv. Heck erklärt, dass der Antrag nicht ohne Grund entstanden ist und bittet das Bezirksamt um eine Information des Sachstandes.
BezStR Otti führt aus, dass ein Schreiben an einen Yachtclub ergangen ist, in der zu einer Anhörung aufgefordert wurde. Diesem Schreiben ging eine schriftliche und nichtschriftliche Kommunikation voraus. Die Punkte, die in dem Schreiben genannt wurden, beziehen sich nur auf das "Hausbooturteil". Ziel ist es, Hausboote zu verhindern und nicht den Wassersport in allen Facetten zu verhindern. Das Urteil, das irgendwann gültig wird, muss nun abgewartet werden. Davon hängt die weitere Vorgehensweise ab.
Bezv. Liedtke schlägt vor, einen Bescheid des Bezirksamtes in Bezug auf den Yachtclub abzuwarten und den Antrag in dieser Form zurückzuziehen.
Nachdem BezStR Otti äußert, dass noch kein Rechtsurteil vorliegt und Frau Sorges erklärt, dass die Abteilung solange nicht arbeitsfähig ist, schließen sich die Bezv. Heck, Unger, Werner dem Vorschlag des Bezv. Liedtke an.
Der Antrag wird von den Fraktionen der SPD, CDU, AfD und FDP zurückgezogen. |
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