Auszug - Umgestaltung des Parkplatzes Heerstraße - Gärtnereiring (Antrag der Fraktion der SPD vom 30.05.2016) - überwiesen in der 55. BVV der XIX. WP am 08.06.2016 zur Mitberatung für den Ausschuss Bauen und Verkehr (XIX. WP) neu: Ausschuss Bauen, Verkehr und Grünflächen (XX. WP)  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten
TOP: Ö 7
Gremium: Bürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 16.02.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:04 - 19:02 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
1884/XIX Umgestaltung des Parkplatzes Heerstraße - Gärtnereiring
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:H a ß 
Drucksache-Art:AntragAntrag
 
Wortprotokoll

 

In Beantwortung der Nachfrage der Bezv. Bittroff erläutert BezStR Machulik, bei dem Parkplatz handelt es sich um einen ausgewiesenen Lkw-Stellplatz. Alle Bezirke, insbesondere Außenbezirke, sind verpflichtet einen solchen Platz zur Verfügung zu stellen. Es wird stets darauf geachtet, auch seitens der Senatsverwaltung, dass nicht zu große Lkw in Wohnsiedlungen abgestellt werden. Dem Bezirksamt liegt keine Information über die Auslastung des zur Rede stehenden Parkplatzes vor.

Die Verkehrsbehörde würde erst dann tätig werden, wenn ein Umbau des Parkplatzes durch das Tiefbauamt vorgenommen wird.

Aus diesem Grund sieht BezStR Machulik keine Zuständigkeit des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten.

 

An der umfangreichen Diskussion beteiligen sich BezStR Machulik, die Bezirksverordneten Sonnenberg-Westeson, Bittroff, B. Meißner, Lehmann, Beckmann und Theis.

 

Der Ausschuss kommt bei 3 Gegenstimmen (1 Bezv. der Fraktion der FDP, 1 Bezv. der Fraktion Bündnis'90/Die Grünen, 1 Bezv. der Fraktion der AfD) und einer Enthaltung (Bgd. auf Vorschlag der Fraktion der AfD) überein, dem Vorschlag der Bezv. Bittroff zu folgen und dem Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grünflächen folgende Information zu übermitteln:

 

Der Ausschuss für Bürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten erklärt sich für nicht zuständig, da es sich um Vorhalteparkflächen für Lkw handelt, die von der Senatsverwaltung vorgeschrieben sind.


 
 

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