Auszug - Die Bauleitplanung - Einführung in die Grundsätze und Verfahren
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Herr Marten gibt einen Überblick über die Aufgabenstellungen der Bauleitplanung.
Das Planungsrecht ist hierarchisch gegliedert.
? Die Länder Berlin und Brandenburg haben sich darauf verständigt, eine gemeinsame Raumplanung zu betreiben. Im Artikel 7 dieses Grundsatzvertrages ist geregelt, dass ein Landesentwicklungsprogramm mit den entsprechenden Landesentwicklungsplänen aufzustellen ist. ? Raumordnungsgesetzt und Raumordnungspläne ? Stadtentwicklungspläne (StEP)
- Wohnen - Einzelhandel - Industrie, Gewerbe - Verkehr - Klima
? Prüfung spezieller Rechtsverhältnisse in den unterschiedlichen Gebieten: - Sanierungsgebiet - Wasserschutzgebiet - Überschwemmungsgebiet - Landschaftsschutzgebiet - Entwicklungskonzept für den produktgeprägten Bereich (EPB) - Kleingartenentwicklungsplan - Lärmminderungsplanung - Fluglärmschutzzonen und die dazugehörige Planungszone
? Bebauungsplan - raumordnerische Anfrage - Aufstellung - Gremienbeteiligung und Beschlüsse - frühzeitige Trägerbeteiligung, frühzeitige Bürgerbeteiligung - Trägerbeteiligung - öffentliche Auslegung - Rechtsprüfung bei der Senatsverwaltung - Festsetzung mit Beschlüssen und Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt
Es gibt fünf Bebauungsplan-Arten bzw. -unterarten, die unterschiedlich im Verfahrensablauf sind:
- qualifizierter Bebauungsplan (üblich) - einfacher Bebauungsplan - § 13 BauGB-Verfahren - § 13a BauGB-Verfahren - Verfahren der Innenentwicklung oder beschleunigtes Verfahren - vorhabenbezogener Bebauungsplan
Die Nachfragen des Bezv. Pochstein und der Bgd. Sommer werden von BezStR Bewig und Herrn Marten beantwortet. |
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Bezirksamt Spandau
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