Auszug - Die Bauleitplanung - Einführung in die Grundsätze und Verfahren  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 6
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 07.02.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:02 - 19:08 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll

 

Herr Marten gibt einen Überblick über die Aufgabenstellungen der Bauleitplanung.

 

Das Planungsrecht ist hierarchisch gegliedert.

 

?      Die Länder Berlin und Brandenburg haben sich darauf verständigt, eine gemeinsame Raumplanung zu betreiben. Im Artikel 7 dieses Grundsatzvertrages ist geregelt, dass ein Landesentwicklungsprogramm mit den entsprechenden Landesentwicklungsplänen aufzustellen ist.
Bezugnehmend darauf verweist Herr Marten auf die in der Checkliste zum Bebauungsplan VIII-66-2 VE verwendete Abkürzung LEP B-B. Diese bedeutet Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg.
Der LEP B-B beinhaltet sieben Teilpläne. Insbesondere ist die Siedlungsentwicklung/Zentrenentwicklung relevant für Spandau.
Der LEP FS ist die Flughafenstandortplanung.
 

?      Raumordnungsgesetzt und Raumordnungspläne
Diese sind für Spandau nicht von größerer Bedeutung, da sie die Entwicklung der Gemeinden mit ihren Flächennutzungsplänen steuern.
Für Berlin erfüllt der Flächennutzungsplan die Raumordnungsrelevanz.
Der Flächennutzungsplan (FNP) ist die vorbereitende Bauleitplanung. In ihm wird die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung geregelt.
Der FNP wird flankiert durch das Landschafts- und Artenschutzprogramm mit seinen fünf Teilplänen.
 

?      Stadtentwicklungspläne (StEP)
Sie ergänzen bzw. konkretisieren den FNP. Es gibt folgende fünf Stadtentwicklungspläne:

 

-          Wohnen

-          Einzelhandel

-          Industrie, Gewerbe

-          Verkehr

-          Klima

 

?      Prüfung spezieller Rechtsverhältnisse in den unterschiedlichen Gebieten:
 

-          Sanierungsgebiet

-          Wasserschutzgebiet

-          Überschwemmungsgebiet

-          Landschaftsschutzgebiet

-          Entwicklungskonzept für den produktgeprägten Bereich (EPB)

-          Kleingartenentwicklungsplan

-          Lärmminderungsplanung

-          Fluglärmschutzzonen und die dazugehörige Planungszone

 

?      Bebauungsplan
Das Baugesetzbuch (BauGB) mit seinen 249 Paragraphen ist die wichtigste gesetzliche Grundlage. Es wird ergänzt durch die Baunutzungsverordnung und weiterer Bundes- und Landesgesetze, wie das Bundeswaldgesetz, das Umweltverträglichkeitengesetz, das Bundesnaturschutzgesetzt, das Bundesimmissionsschutzgesetz und den dazugehörigen Verordnungen, das Ausführungsgesetz zum BauGB, das Wassergesetz, die Baumschutzverordnung.

Das Regelverfahren wird in acht Schritten durchgeführt:
 

-          raumordnerische Anfrage

-          Aufstellung

-          Gremienbeteiligung und Beschlüsse

-          frühzeitige Trägerbeteiligung, frühzeitige Bürgerbeteiligung

-          Trägerbeteiligung

-          öffentliche Auslegung

-          Rechtsprüfung bei der Senatsverwaltung

-          Festsetzung mit Beschlüssen und Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt

 

Es gibt fünf Bebauungsplan-Arten bzw. -unterarten, die unterschiedlich im Verfahrensablauf sind:

 

-          qualifizierter Bebauungsplan (üblich)

-          einfacher Bebauungsplan

-          § 13 BauGB-Verfahren
Es hat in der Praxis keine Auswirkungen, da damit das planungsrechtlich gesichert werden soll, was bereits vorhanden ist.

-          § 13a BauGB-Verfahren - Verfahren der Innenentwicklung oder beschleunigtes Verfahren

-          vorhabenbezogener Bebauungsplan
Das Wesentliche hierbei ist, dass der Bebauungsplan auf ein konkretes Vorhaben zugeschnitten wird.

 

Die Nachfragen des Bezv. Pochstein und der Bgd. Sommer werden von BezStR Bewig und Herrn Marten beantwortet.


 
 

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