Auszug - Allgemeine Einführung in Aufgaben und Organisation des Stadtentwicklungsamtes  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 4
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 07.02.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:02 - 19:08 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll

 

BezStR Bewig gibt einen groben Überblick. Das Stadtentwicklungsamt ist in folgende Fachbereiche gegliedert:

 

?      Fachbereich Stadtplanung

?      Fachbereich Vermessung

?      Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht.

 

Der Fachbereich Vermessung beinhaltet drei Gruppen

-          Vermessung und Geodatenbasis

-          Liegenschaftskataster

-          Wertermittlung und Bodenordnung.

In diesem Fachbereich hat man u. a. die Möglichkeit, Einsicht in Flurkarten und Bebauungspläne zu nehmen, Luftbilder von Spandau anzusehen sowie Auskünfte zu Bodenrichtwerten zu erhalten.

 

Der Bereich Bau- und Wohnungsaufsicht ist u. a. zuständig für das Schornsteinfegerwesen und für die Erteilung von Baugenehmigungen.

 

Der wesentliche Bereich für den Stadtentwicklungsausschuss ist der Fachbereich Stadtplanung.

 

BezStR Bewig übergibt das Wort an Herrn Marten, der die Aufgaben dieses Fachbereiches erläutert.

 

Zunächst gibt Herr Marten ergänzend zu den Ausführungen des BezStR Bewig an, dass auch die Führung des Baulastenverzeichnisses im Bereich der Bau- und Wohnungsaufsicht angegliedert ist. In Bezug auf das Baulastenverzeichnis gibt es Überschneidungen zum Fachgebiet der Bauleitplanung. Eine Baulast ist eine öffentlich rechtliche Bindung einer privatrechtlichen Vereinbarung.

 

Der Bereich Stadtplanung besteht aus drei Arbeitsgruppen.

 

A-Gruppe: Städtebauförderprogramme

 

Dazu wird Frau Deiwick unter TOP 5 nähere Ausführungen tätigen.

 

 

B-Gruppe: Bauleitplanung

 

Aufgaben:              -              Bearbeitung von Bebauungsplänen vom ersten Entwurf

                            bis zur Festsetzung

              -              Prüfung und Ausübung des Vorkaufsrechts

              -              Erteilung und Aufhebung von Veränderungssperren

 

 

C-Gruppe:

 

Aufgaben:              -              Prüfung städtebaulicher Relevanz von Bauanträgen/Vorhaben

              -              Führung erster Gespräche mit Investoren (bevor der Vorgang

                            in die B-Gruppe kommt)

              -              denkmalrechtliche Genehmigungen

              -              Sanierungsgebiet Wilhelmstadt mit den entsprechenden

                            Förderprogrammen

Wichtiges Instrument der C-Gruppe ist der § 34 BauGB - Planersatzvorschrift.


 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer/-in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen