Auszug - Bebauungsplan 5-90 für die Grundstücke Bismarckstraße 14, 17, 19, 20, für das Grundstück Bismarckstraße 21/Flankenschanze 17 und für Teilflächen der Grundstücke Feldstraße 36-37, 38-39, 41 und 43 im Bezirk Spandau - Information über die Beteiligungder berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB  

 
 
Außerordentliche öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 4
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 06.09.2016 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 17:46 Anlass: außerordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 201
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

 

Herr Marten führt aus, dass der Eigentümer des Grundstücks Bismarckstraße 21/Flankenschanze 17 angeregt hatte, einen Plan aufzustellen, da der Kaiser's-Markt nicht mehr weitergeführt werden sollte. Des Weiteren gilt für die 6 Grundstücke in dem gesamten Block Gewerberecht. Daraufhin wurde ein Plan für 5 Grundstücke erstellt und nicht für ein Grundstück.

Von 38 Trägern, die in der Zeit vom 02.06. bis 24.06.2016 beteiligt wurden, haben sich 26 Stellen gemeldet. Es gab wenige planungsrelevante Äußerungen. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung trägt die Abwägung zum Lärm mit, erklärt aber, dass in der Planungszone (Randzone der Einflugschneise des Flughafen Tegels) sensible Nutzung ausgeschlossen werden muss.

Dies ist nicht notwendig, da in der Planungszone nur 4 Grundstücke liegen und davon 2 Grundstücke auf denen nur Schuppen gebaut werden könnten. Bei 2 Grundstücken sind die Bereiche etwas größer, aber auch da könnte keine eigenständige, besonders sensible Nutzung untergebracht werden.

Somit wird ein Dreieck als Planungszone gekennzeichnet, wo besonders sensible Nutzung unzulässig ist, bis zum Zeitpunkt der Schließung des Flughafens.

Das Landesdenkmalamt teilt mit, dass der Ensemblebereich, der außerhalb des B-Plan-Gebiets ein wenig in das B-Plan-Gebiet hineinkam, geändert wurde. Das heißt, die 2 Remisen liegen nicht mehr im Denkmalbereich.

Die Wohnungsbauleitstelle weist daraufhin, dass das Berliner Modell zur kooperativen Baulandentwicklung anzuwenden ist. Dazu gehört die Stellungnahme von der Abteilung Jugend, Bildung, Kultur und Sport.

Die Schaffung von Kita- und Schulplätzen können nach dem städtebaulichen Vertrag nicht fixiert werden.

 

Die Nachfrage des Bezv. Bayer zu den Kita- und Schulplätzen wird von Herrn Marten beantwortet.

 

Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Information zustimmend zur Kenntnis.


Abstimmungsergebnis:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 B-Plan 5-90 (127 KB)    

 
 

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