Auszug - Spandauer Vereine bei der Umsetzung der Barrierefreiheit unterstützen (Antrag der Fraktion der CDU vom 14.01.2016) - überwiesen in der 50. BVV am 27.01.2016
Bezv. Laubsch begründet den Antrag seiner Fraktion und bittet darum, das Wort Sportstätten in Sportanlagen zu verändern, da es sich hier im Sportausschuss aufgrund der Zuständigkeit lediglich um die Außenanlagen und nicht um die Sporthallen handeln kann.
Auf die Frage des Bezv. Laubsch, ob es eine Aufstellung der Sportanlagen in Spandau gibt, aus der hervorgeht, welche Sportanlagen nicht barrierefrei sind, schlägt BzStR Hanke vor, nach Beschluss des Antrages eine Bestandsaufnahme zu machen. Dies gestaltet sich sehr umfangreich, da es nicht nur Sportanlagen des Bezirksamtes sind, sondern auch Sportanlagen von Vereinen, bei denen eine Abfrage gestartet werden müsste. Im Anschluss daran würde dem Ausschuss eine Liste vorgelegt werden, damit man definieren kann, um welches Volumen es sich überhaupt handelt und mit welchen zu veranschlagenden Kosten zu rechnen ist.
Nach einer kurzen Diskussion bezüglich der Bestandsaufnahme und der zu definierenden Sportanlagen zur Konkretisierung des Antrages, an der sich Herr Klaus, die Bezv. Tesch, Laubsch und Bayer beteiligen, stellt der Vorsitzende fest, dass es sich bei diesem Antrag lediglich um einen ersten Baustein handeln kann.
Die Mitglieder des Ausschusses kommen einstimmig überein, der Bezirksverordnetenversammlung folgende Beschlussempfehlung vorzulegen:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Der Antrag wird in folgender Fassung angenommen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, ein Sonderprogramm einzurichten, dass auch im Rahmen der Inklusion ungedeckte Spandauer Sportanlagen und Vereinsgelände barrierefrei gestaltet werden können. |
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