Auszug - Bebauungsplan 5-93 für die nördlich des Grundstücks Kladower Damm 300/304 gelegenen Grundstücke Kladower Damm, Grundbuch von Kladow Blätter 5152 und 7591 bis 7617 im Bezirk Spandau, Ortsteil Kladow - Information über das Ergebnis der Beteiligung der Öffent- lichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB und die eingeschränkte Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB
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BzStR Röding übergibt das Wort an Herrn Schönberger.
Herr Schönberger berichtet, dass folgende drei Verfahrensschritte durchgeführt wurden:
? Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB ? wiederholte Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (kleinerer Teilnehmerkreis; parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung) ? eingeschränkte Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange.
Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange fand vom 27.11.2015 bis 08.01.2016 statt. Es wurden neun Stellen angeschrieben, von denen acht eine schriftliche Stellungnahme abgaben. Im Wesentlichen waren folgende Kriterien betroffen:
Die Bedenken zur Festsetzung der Lärmschutzwand waren die Ursache für die Betroffenenbeteiligung. Aufgrund einer fehlenden Bemaßung war die Darstellung im Plan so, als wäre die Lärmschutzwand vier Meter verkürzt. Das heißt, ein Teil des nördlich der Lärmschutzwand liegenden Baufeldes wäre dem Lärm ausgesetzt gewesen. Direkt nach der Auslegung am 25.01.2016 wurde der Plan geändert und die Bemaßung eingefügt.
Im Fazit zu diesem Beteiligungsschritt ist zu sagen, dass die Ergänzung der Planzeichnung erfolgte sowie eine redaktionelle Fortschreibung der Begründung bezüglich der Mietpreis- und Belegungsbindung (ist für diesen Plan nicht erforderlich) vorgenommen wurde.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung (Auslegung) wurde vom 14.12.2015 bis 22.01.2016 durchgeführt. Stellungnahmen ergingen im Wesentlichen zu folgenden Punkten:
Die eingegangenen Hinweise haben keine Auswirkungen auf den Inhalt des Bebauungsplanes. Die Benachrichtigung zur Beteiligung der Betroffenen erging am 25.01.2016. Im Einzelnen handelte es sich bei den Betroffenen um die Flächeneigentümerin, die Halterin der Eigentumsübertragungsvormerkung für das Grundstück, das Umwelt- und Naturschutzamt sowie um die Bau- und Wohnungsaufsicht.
Alle Beteiligten haben sich rückgeäußert, aber keine Hinweise oder Bedenken vorgetragen. Somit bestehen keine Auswirkungen auf die Inhalte des Bebauungsplanes.
Der Ausschuss nimmt die Informationen zu den drei Verfahrensschritten zustimmend zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis:
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